FAQ

Du hast noch Fragen zum kulturweit-Freiwilligendienst, die dir bisher nicht beantwortet werden konnten? Wir haben hier eine Reihe von Fragen und Antworten gesammelt, die uns öfter gestellt werden. Vielleicht ist deine Frage ja schon dabei.

Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

 

Wann kann ich mich bewerben?

Du kannst dich laufend online für kulturweit bewerben. Die Bewerbungsfrist endet im Januar. Mehr Informationen zum Bewerbungszeitraum findest du auf einen Blick hier.

Kann ich mich für einen Freiwilligendienst mit kulturweit bewerben, obwohl ich noch nicht volljährig bin?

Du kannst dich für kulturweit bewerben, wenn du spätestens zu Beginn des Freiwilligendienstes 18 Jahre alt sein wirst. Das bedeutet, dass du während der Bewerbungs- und Vorbereitungsphase noch nicht volljährig sein musst, jedoch spätestens zum Zeitpunkt deiner Ausreise.

Bei der Registrierung in unserem Bewerbungsportal werden minderjährige Bewerber*innen darauf hingewiesen, dass sie für die Bewerbung eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten einreichen müssen. Du wirst von diesem Hinweis direkt zu einem Formular geleitet, welches du ausdrucken, ausfüllen, von deinen Eltern/Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen und dann eingescannt wieder an deine Bewerbung anhängen kannst.

Ich werde während des Freiwilligendienstes 27 Jahre alt. Kann ich mich trotzdem für kulturweit bewerben?

Du kannst an kulturweit teilnehmen, wenn du während des gesamten Freiwilligendienstes (dies umfasst auch das Nachbereitungsseminar am Ende des Freiwilligendienstes) das Alter von 26 Jahren nicht überschreitest. Wir sind bei diesen Vorgaben an das Jugendfreiwilligendienstegesetz gebunden und können deshalb keine Ausnahme machen.

Prüfe bitte auf Basis deines Geburtsdatums, ob für dich vielleicht statt einer Dienstdauer von zwölf Monate eine Dienstdauer von sechs Monaten in Frage kommt. Falls du auch bei einer Dienstdauer von sechs Monaten bereits während des Freiwilligendienstes 27 Jahre alt werden solltest, ist eine Teilnahme an kulturweit leider nicht möglich.

Ich habe mich schon einmal für einen Freiwilligendienst mit kulturweit beworben, habe jedoch letztendlich nicht teilgenommen bzw. habe kein Platzangebot bekommen. Darf ich mich erneut bewerben?

Wir freuen uns, dass du dir dein Interesse an einem Freiwilligendienst mit kulturweit bewahrt hast. Selbstverständlich ist eine erneute Bewerbung möglich.

Darf ich mich auch mit einem Abschluss der Fachhochschulreife für einen Freiwilligendient mit kulturweit bewerben?

Ja, um dich für einen Freiwilligendienst mit kulturweit zu bewerben, benötigst du kein Abitur.

Kann ich mich bewerben, auch wenn ich nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitze?

Du kannst an kulturweit teilnehmen, wenn dein Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Hierfür ist es notwendig, dass du deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast und/oder bereits seit circa zwei bis drei Jahren in Deutschland lebst und Deutsch auf muttersprachlichem Niveau sprichst. Solltest du derzeit im Ausland leben, ist es wünschenswert, dass du einen Großteil deines Lebens in Deutschland verbracht hast.

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist für eine Teilnahme an kulturweit jedoch nicht erforderlich.

Ist auch eine Bewerbung als Paar/zu zweit möglich?

Ihr könnt euch gerne beide für einen Freiwilligendienst mit kulturweit bewerben, jedoch betrachten wir eure Bewerbungen individuell und losgelöst voneinander. Die Chance, dass ihr gemeinsam in dem gleichen Land oder der gleichen Stadt einen Freiwilligendienst mit kulturweit machen könnt, ist deshalb sehr gering. Darüber hinaus wird jede kulturweit-Einsatzstelle in der Regel nur mit einer*einem Freiwilligen besetzt.

Kann ich mich bewerben, wenn ich eine Beeinträchtigung/Behinderung habe?

Selbstverständlich! Solltest du beispielsweise aufgrund einer Beeinträchtigung, Behinderung oder chronischen Erkrankung besondere Anforderungen an deinen Einsatzort stellen, kannst du uns dies in der Online-Bewerbung mitteilen oder dich auch vor einer Bewerbung direkt an uns wenden. Wir besprechen dann mit dir, wie passende Rahmenbedingungen für deinen Freiwilligendienst aussehen müssten und suchen gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen nach geeigneten Einsatzmöglichkeiten. Wir freuen uns auf deine Bewerbung!

Kann ich in der Bewerbung ein Wunschland oder eine Wunsch-Einsatzstelle angeben?

Beim Ausfüllen des Online-Bewerbungsbogens hast du die Möglichkeit, Präferenzen in Bezug auf Weltregionen und Partnerorganisationen anzugeben. Eine Angabe von konkreten Einsatzstellen oder -ländern ist nicht möglich.

Wenn du aufgrund von persönlichen Diskriminierungserfahrungen (z.B. sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität) oder aus Sorge vor rassistischen Übergriffen begründete und ernste Bedenken bezüglich deiner Sicherheit in Hinblick auf bestimmte Länder hast und diese daher ausschließen möchtest, kannst du uns dies in der Online-Bewerbung mitteilen. Deine Angaben werden vertraulich behandelt und führen in keinem Fall zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren.

Ich habe gelesen, dass es bei kulturweit ein Nachrückverfahren gibt. Kann ich mich dafür bewerben?

Am Nachrückverfahren nehmen nur die Bewerber*innen teil, die sich regulär innerhalb der Bewerbungsfrist für eine bestimmte Ausreise beworben haben. Nach Abschluss der Bewerbungsfrist nehmen wir keine weiteren Bewerbungen mehr entgegen und du kannst dich auch nicht noch einmal extra für das Nachrückverfahren bewerben.

Ich brauche Unterstützung bei der Bewerbung, was kann ich tun?

Wenn du allgemeine Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren hast, schreibe uns eine E-Mail an bewerbung@kulturweit.de.

Wenn du beim Ausfüllen der Bewerbung unterstützt werden möchtest, kannst du am Mentoring-Programm teilnehmen. Hier beraten dich ehemalige kulturweit-Freiwillige und beantworten deine Fragen zur Bewerbung und dem Auswahlverfahren.

Über das Online-Formular kannst du dich zum Programm anmelden. Danach erhältst du Kontaktdaten einer*eines ehemaligen Freiwilligen und kannst dich dort selbstständig melden. Gemeinsam besprecht ihr, worin dein Unterstützungsbedarf liegt und legt zusammen fest, wie und wie oft ihr miteinander kommunizieren möchtet. Diese Beratung ist ein freiwilliges Angebot und wird weder negativ noch positiv bei der Bewerbung bewertet. Eine Teilnahme am Mentoring-Programm ist keine Garantie für ein Platzangebot bei kulturweit.

Fragen zum Programm

Ist auch ein Freiwilligendienst mit einer Dauer von weniger als sechs Monaten möglich?

Wir können ausschließlich Freiwilligendienste mit einer Dienstdauer von sechs oder zwölf Monaten anbieten.

Woraus besteht das pädagogische Begleitprogramm von kulturweit?

Das pädagogische Begleitprogramm besteht aus bis zu 20 Seminartagen. Dazu gehören ein Vor- und Nachbereitungsseminar in Deutschland sowie digitale Zwischenseminare.

Darüber hinaus nehmen alle kulturweit-Freiwilligen an einem 30-stündigen Sprachkurs im Ausland teil. Die Themen der Seminare sind u.a. UNESCO-Themen wie bspw. Bildung für Nachhaltige Entwicklung, Projektmanagement, Postkolonialismus und Rassismus. Zu den Lernformen während der Seminare zählen vor allem:

Homezones: Sie sind ein festes Format der Seminare, bestehend aus einer über die gesamte Seminarzeit feste Bezugsgruppe von Freiwilligen (ca. 12 Personen), die von einem*einer Trainer*in begleitet wird.

Workshops: Hier setzen sich die Gruppen je nach inhaltlichen Interessen neu zusammen und behandeln die oben genannten Themen auf theoretische und praktische Weise.

Partner*innen-Tage: Vertreter*innen der kulturweit-Partnerorganisationen bieten einsatzstellen- und partnerspezifische Vor- und Nachbereitungen des Einsatzes an.

Worin besteht der Unterschied zwischen den Kultur- und Natur-Einsatzstellen?

Bildung, Kultur und Natur sind die Arbeitsschwerpunkte der Deutschen UNESCO-Kommission. Neben einem Freiwilligen Sozialen Jahr in Kultur- und Bildungseinrichtungen könnt ihr mit unseren Schwester-Kommissionen einen Freiwilligendienst in UNESCO-Biosphärenreservaten, in Geoparks und Naturerbestätten leisten. Dort spielen Umweltthemen die Hauptrolle.

Wird der Freiwilligendienst kulturweit von Hochschulen anerkannt?

Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz, und damit auch kulturweit, wird bei der Bewerbung für einen Studienplatz in vielen Fällen als Wartesemester angerechnet und bei einigen Studiengängen als vorrangiges Auswahlkriterium angeführt.

Inwiefern das FSJ an deiner gewünschten Universität für den von dir gewählten Studiengang anerkannt wird, besprich bitte im individuellen Fall mit dem Immatrikulationsamt der entsprechenden Universität. Wir stellen dir auf Anfrage gerne entsprechende FSJ-Bescheinigungen für deine Universität oder Hochschule aus.

Wer sind meine Ansprechpartner*innen?

Vor der Ausreise in dein Gastland steht die kulturweit-Koordinierungsstelle der Deutschen UNESCO-Kommission in Berlin für dich und deine Angehörigen für alle Fragen rund um den Freiwilligendienst kulturweit zur Verfügung.

Während des Freiwilligendienstes hast du in der Einsatzstelle eine ehrenamtlich tätige Ansprechperson, welche dich vor Ort unterstützt und begleitet. Die Kontaktdaten der Ansprechperson erhältst du nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren zusammen mit dem Platzangebot von der kulturweit-Koordinierungsstelle.

Falls du oder deine Angehörigen während des Freiwilligendienstes Fragen haben, könnt ihr euch jederzeit an die kulturweit-Koordinierungsstelle wenden. Wir helfen euch gerne weiter und verweisen euch bei Bedarf an die zuständigen Stellen.

Wie viele Freiwillige sind in einer Einsatzstelle tätig?

Die Anzahl der Freiwilligen in einer Einsatzstelle ist davon abhängig, wie viele Aufgaben es für die Freiwilligen vor Ort gibt. In der Regel wird jedoch nur ein*e Freiwillige*r pro Einsatzstelle eingesetzt, um insgesamt möglichst vielen Einsatzstellen die Aufnahme einer*eines Freiwilligen zu ermöglichen.  

Welche Unterstützung kann ich von meiner Einsatzstelle erwarten?

Deine Einsatzstelle steht dir für Fragen rund um die praktische Organisation und Ausgestaltung deines Freiwilligendienstes vor Ort zur Verfügung. Darüber hinaus wirst du im Vorfeld des Freiwilligendienstes, zum Beispiel bei der Erstellung von Einladungsschreiben für die Visumsbeantragung, von deiner Ansprechperson in der Einsatzstelle unterstützt. Auch bei der Suche nach einer Unterkunft oder einem Sprachkurs steht dir deine Einsatzstelle unterstützend zur Seite.

Was passiert, wenn Schwierigkeiten zwischen meiner Einsatzstelle und mir auftreten?

Die kulturweit-Koordinierungsstelle und die kulturweit-Partnerorganisationen bemühen sich bei der Platzierung der Freiwilligen um eine möglichst große Passgenauigkeit zwischen den Freiwilligen und ihren Einsatzstellen. Sollte es dennoch zu unüberbrückbaren Schwierigkeiten kommen und bei Konflikten vor Ort keine Lösung gefunden werden, sucht die kulturweit-Koordinierungsstelle mit dir gemeinsam nach einer Lösung und steht dir als Vermittlerin zur Verfügung.

Organisatorische Fragen

Wer kümmert sich um meine Unterkunft im Gastland?

Als Freiwillige*r bist du selbst für die Unterkunftssuche verantwortlich. Deine Einsatzstelle steht dir dabei jedoch unterstützend zur Seite. Dies kann eine Unterbringung für die ersten Wochen, die Vermittlung einer Gastfamilie oder die Hilfe bei der Suche nach einer eigenen Wohnung bedeuten. Auch ehemalige Freiwillige können dir wertvolle Tipps für die Unterkunftssuche geben und dich beraten und unterstützen.

Können meine Eltern/Erziehungsberechtigten weiterhin Kindergeld beziehen, während ich an kulturweit teilnehme?

kulturweit-Freiwillige sind nicht berufstätig, sondern nehmen an einem Freiwilligen Sozialen Jahr nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz teil. Das ist in Bezug auf Kindergeld und Kinderfreibeträge gleichbedeutend mit den Zeiten der Schul- und Berufsausbildung. Das Kindergeld wird also auch während des Freiwilligendienstes mit kulturweit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.

Gemäß §32 Abs. 4 2d EStG und §2 Abs. 2 2d BKGG besteht für die Dauer des Freiwilligendienstes für unter 25-Jährige weiterhin Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes. Nach §48 Abs. 4 2c SGB VI besteht auch der Anspruch auf Halbwaisenrente entsprechend fort.

Wer kümmert sich um mein Visum?

Als Freiwillige*r bist du selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig das richtige Visum für deinen Freiwilligendienst mit kulturweit zu beantragen. Zusammen mit dem Platzangebot erhältst du von der kulturweit-Koordinierungsstelle erste Visumsinformationen. Bei der Beantragung wirst du – falls notwendig – durch die kulturweit-Koordinierungsstelle und deine Einsatzstelle beraten und unterstützt. Alle eventuell anfallenden Kosten für Visa- und Aufenthaltsangelegenheiten musst du selbst tragen.

Wer kümmert sich um meine Hin- und Rückreise zur Einsatzstelle und zu den Seminaren?

Für die Buchung der Hin- und Rückreise zu und von deiner Einsatzstelle bist du selbst verantwortlich. Von kulturweit erhältst du für die Hin- und Rückreise einen einmaligen regional angepassten Reisekostenzuschuss. Der Zuschuss zu den internationalen Reisekosten wird dir auf Antrag bis zu einem bestimmten Maximalbetrag spätestens nach dem Ende deines Freiwilligendienstes ausgezahlt. Bitte berücksichtige daher, dass Du die Kosten für die internationale Reise zunächst auslegen musst. Solltest du Fragen zur Vorstreckung der Kosten haben, kannst du dich jederzeit an die kulturweit-Koordinierungsstelle wenden. Die Ansprechpartner*innen findest du hier.

Werde ich während meines Freiwilligendienstes Zeit haben zu reisen?

Während eines sechsmonatigen Freiwilligendienstes hast du Anspruch auf 13 Tage Urlaub, bei einem zwölfmonatigen Freiwilligendienst auf 26 Tage Urlaub. Diese Urlaubstage stehen dir zur freien Verfügung, um beispielsweise zu reisen oder andere Freiwillige zu besuchen. Die Auslandsversicherungen über die Dr. Walter GmbH gelten dabei weltweit mit Ausnahme des Heimatlandes. Das heißt, auch auf Reisen bist du umfassend versichert.

Es ist nicht möglich, nach deinem Freiwilligendienst direkt im Einsatzland zu bleiben, ohne zwischendurch nach Deutschland zurückzukehren. Die Teilnahme am Nachbereitungsseminar in Deutschland ist verpflichtend für alle kulturweit-Freiwilligen und Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss deines Freiwilligendienstes mit kulturweit.

Wie viele Urlaubstage habe ich während meines Freiwilligendienstes im Gastland?

Bei einem sechsmonatigen Freiwilligendienst hast du einen Urlaubsanspruch von 13 Tagen, bei einem zwölfmonatigen Freiwilligendienst von 26 Tagen. Deinen Urlaub kannst du in Absprache mit deiner Einsatzstelle nehmen. Die bis zu 20 kulturweit-Seminartage sowie ein Sprachkurs sind verpflichtender Teil des Freiwilligendienstes. Während der Seminare kannst du keinen Urlaub nehmen.

Kann ich bereits vor dem Ende des Freiwilligendienstes nach Deutschland zurückkehren?

Vor Beginn des Freiwilligendienstes legst du in Absprache mit deiner Einsatzstelle die Dauer deines Freiwilligendienstes fest. Diese vereinbarte Dienstdauer wird vertraglich festgehalten und eine nachträgliche Änderung der Dienstdauer (Verlängerung, Verkürzung oder Abbruch des Freiwilligendienstes) ist nur in Ausnahmefällen und mit dem Einverständnis aller Beteiligten möglich.

Der Freiwilligendienst endet mit dem fünftägigen Nachbereitungsseminar in Deutschland. Es ist dir überlassen, ob du direkt von deiner Einsatzstelle aus zum Seminarort reist oder einen Zwischenstopp zu Hause einlegst. Falls du vor dem Nachbereitungsseminar bereits nach Hause fahren möchtest, musst du dir dafür entsprechend viel Urlaubstage aufsparen.

Fragen zur Versicherung

Was ist, wenn ich während des Freiwilligendienstes im Ausland krank werde?

Während deines Freiwilligendienstes mit kulturweit bist du über die Dr. Walter GmbH (www.aidworker.de) umfangreich auslandskrankenversichert. Die Versicherung ist über eine 24-Stunden-Hotline bei Notfälle erreichbar. Informationen dazu findest du hier.

In der Regel wirst du bei Erkrankungen in deinem Gastland behandelt. Falls es in schweren Krankheitsfällen notwendig sein sollte, dass du in Deutschland behandelt wirst, ist unter bestimmten Voraussetzungen und in Absprache mit der Auslandskrankenversicherung ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland möglich.

An wen kann ich mich bei einer Krise wenden?

Als Freiwillige*r bist du vor Ort in das Netzwerk deiner Einsatzstelle eingebunden. Deswegen wendest du dich bei Krisen in erster Linie an deine Ansprechperson oder andere Menschen vor Ort, die die Situation meistens sehr gut einschätzen und entsprechend Hilfe leisten und Informationen vermitteln können.

Die kulturweit-Koordinierungsstelle nimmt in Krisensituationen Kontakt zu Freiwilligen, Einsatzstellen und weiteren Ansprechpersonen in den Einsatzländern auf, um dich gegebenenfalls unterstützen zu können. Darüber hinaus werden alle Freiwilligen gebeten, sich aktiv an die kulturweit-Koordinierungsstelle zu wenden, sobald sie sich in ihrem persönlichen Sicherheitsempfinden eingeschränkt fühlen.

Alle Freiwilligen sind verpflichtet, sich in die elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland (Elefand-Liste) der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) einzutragen. Die Personen, die auf der Elefand-Liste stehen, werden kontaktiert, wenn Bürger*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit wegen hoher Sicherheitsgefahr nach Deutschland zurückgeführt werden müssen.

Im Rahmen des Vorbereitungsseminars werden mögliche Krisen und problematische Situationen diskutiert. Zugleich wirst du im Vorfeld und während des Vorbereitungsseminars umfassend über deine Ansprechpersonen in den verschiedenen möglichen Notfallsituationen informiert.

Wie bin ich während des Freiwilligendienstes versichert?

Du bist während der Zeit des Freiwilligendienstes umfassend über kulturweit versichert. Zu den Versicherungen gehören eine Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung über die Dr. Walter GmbH sowie die Sozialversicherungen in Deutschland. Die genauen Versicherungskonditionen der Auslandsversicherungen kannst du unter www.aidworker.de/infos/freiwillige einsehen.

Außerdem übernimmt die Deutsche UNESCO-Kommission während deines Freiwilligendienstes die Beiträge zu den Sozialversicherungen in Deutschland: Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung.

Sind chronische (Vor-) Erkrankungen mitversichert?

Für die Dauer deines Freiwilligendienstes schließen wir unter anderem eine Auslandskrankenversicherung über die Dr. Walter GmbH ab. Die Auslandskrankenversicherung beinhaltet nicht die Basisversorgung von Vorerkrankungen, die bereits vor Ausreise bekannt sind. Unter Basisversorgung fallen regelmäßige Kontrolluntersuchungen sowie regelmäßig eingenommene Medikamente.

Wenn du eine Vorerkrankung hast und bereits weißt, dass während des Freiwilligendienstes Regeluntersuchungen erforderlich sind oder du regelmäßig neue Medikamente benötigst, dann sprich bitte mit uns. Wir prüfen dann, ob wir einen erweiterten Versicherungstarif für dich abschließen, der Vorerkrankungen mit abdeckt, oder ob wir die Kosten gemäß §17 Abs. 2 SGB V (Leistungen bei Beschäftigung im Ausland) direkt übernehmen. Es ist uns wichtig, dass eine (auch psychische) Vorerkrankung kein Hindernis ist, um am Freiwilligendienst mit kulturweit teilzunehmen.

Jegliche akut erforderlichen Behandlungen, auch vorab bekannter Erkrankungen, sind auf jeden Fall im Versicherungsschutz inbegriffen, beispielsweise bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands, z.B. aufgrund ungewohnter Klimabedingungen. Die Auslandskrankenversicherung über die Dr. Walter GmbH deckt außerdem Kosten für ambulante psychotherapeutische Behandlungen in einem gewissen Rahmen ab.

Wer kümmert sich um meine Versicherung?

Die kulturweit-Koordinierungsstelle kümmert sich um die Anmeldung und Bezahlung der Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie der Sozialversicherungen in Deutschland. Für die Anmeldung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung musst du bei einer gesetzlichen Krankenversicherung deiner Wahl die Mitgliedschaft beantragen und dann eine Mitgliedsbescheinigung an die kulturweit-Koordinierungsstelle weiterleiten.