Vorbereitung

Die Frei-Willigen, die mit kulturweit ins Ausland gehen, müssen vieles tun, bevor der Frei-Willigen-Dienst beginnt.

Die Frei-Willigen müssen viele Dinge alleine klären:

  • Sie müssen sich über das Gast-Land informieren.
    Das Gast-Land ist das Land im Ausland,
    wo die Frei-Willigen sein werden.
  • Sie müssen sich über ihre Arbeit informieren.
    Sie müssen organisieren,
    wie sie ins Gast-Land kommen.
  • Sie brauchen vielleicht eine Erlaubnis, 
    um in das Gast-Land zu gehen.
    Das schwere Wort dafür ist:
    Visum.
    Die Frei-Willigen müssen das Visum dann besorgen.
  • Manchmal will das Gast-Land wissen, 
     

dass die Frei-Willigen 
noch nie etwas Verbotenes getan haben.
Und noch nie im Gefängnis waren.
Die Bestätigung dafür
bekommt man auf einem Papier.
Das schwere Wort dafür ist:
polizeiliches Führungs-Zeugnis.
Die Frei-Willigen müssen 
das polizeiliche Führungs-Zeugnis besorgen.

  • Sie müssen organisieren,
    wo sie im Gast-Land wohnen.
  • Sie müssen heraus-finden,
    ob sie sich vor Krankheiten schützen müssen.
    Das schwere Wort dafür ist:
    Impfung.
  • Sie müssen heraus-finden,
    ob das Gast-Land wissen möchte, 
    dass sie gesund sind.
    Das schwere Wort dafür ist:
     Gesundheits-Zeugnis.
  • Sie müssen organisieren, 
    wie sie zum Vorbereitungs-Seminar kommen.
    Das Vorbereitungs-Seminar 
    ist ein besonderer Unterricht.
    Die Frei-Willigen machen das Vorbereitungs-Seminar 
    vor der Reise in das Gast-Land.
    In dem Unterricht lernen sie viel 
    für ihre Arbeit im Gast-Land.
     

Mehrere Mit-Arbeiter von der Deutschen UNESCO-Kommission 
helfen den Frei-Willigen bei anderen Fragen.
Die Gruppe von Mit-Arbeitern plant und organisiert viele Dinge.
Das schwere Wort dafür ist:
Koordinierungs-Stelle.
 
Die Koordinierungs-Stelle von kulturweit hilft den Frei-Willigen:

  • Die Frei-Willigen bekommen bei der Koordinierungs-Stelle 
    einen Unterricht in Erziehung und Bildung.
    Das schwere Wort dafür ist: 
    pädagogische Seminare.
  • Die Frei-Willigen sind lange im Ausland.
    In dieser Zeit müssen sie versichert sein.
    Die Koordinierungs-Stelle plant 
    die verschiedenen Versicherungen.
    Und sie be-zahlt die Versicherungen.
  • Die Frei-Willigen bekommen ein Taschen-Geld.
  • Die Frei-Willigen bekommen auch etwas Geld 
  • ​für die Reise ins Gast-Land,
  • ​für die Reise zurück nach Deutschland,
  • für einen Sprach-Kurs,
  • für das Wohnen im Gast-Land
  • und für das Essen im Gast-Land.

Wichtig!

In den Texten stehen immer nur die Wörter für Männer.
Dann kann man die Texte leichter lesen.
Aber auch Frauen sind gemeint.
Zum Beispiel:
Im Text steht Mit-Arbeiter.
Ein Mit-Arbeiter kann ein Mann sein.
Aber ein Mit-Arbeiter kann auch eine Frau sein.
Die Frau heißt dann Mit-Arbeiterin.
Wenn in dem Text Mit-Arbeiter steht,
dann ist der Mit-Arbeiter gemeint.
Und die Mit-Arbeiterin ist auch gemeint.