Verfahren

Das Verfahren ist der Ab-Lauf von der Bewerbung Sie können sich für den Frei-Willigen-Dienst bei kulturweit bewerben. Das können Sie auf der Internet-Seite von kulturweit machen. Auf der Internet-Seite gibt es ein Bewerbungs-Formular. Das sind Seiten mit ganz vielen Fragen. Sie müssen diese Fragen auf den Internet-Seiten beantworten. Sie müssen alle Fragen beantworten. Ansonsten können Sie sich nicht bewerben.

Bewerbung

kulturweit ist ein Projekt 
von der Deutschen UNESCO-Kommission.
Sie können sich für 
den Frei-Willigen-Dienst bei kulturweit bewerben. 
Wenn Sie ein Frei-Williges Soziales Jahr 
im Ausland machen möchten.
Sie müssen sich dann lange vorher bewerben.
Die Zeit, in der Sie sich bewerben können, heißt:
Bewerbungs-Phase.
Die Bewerbungs-Phase beginnt 
etwa 1 Jahr 
vor dem Frei-Willigen-Dienst.
Sie können sich zu 2 Zeiten bewerben:
Bis Mai oder bis Dezember.
Die Bewerbung machen Sie 
auf den Internet-Seiten von kulturweit.

Menschen sitzen sich in zwei Stuhlreihen gegenüber und unterhalten sich.

Auswahl

Die Mit-Arbeiter von kulturweit lesen 
alle Bewerbungen genau durch.
Das dauert 4 bis 6 Wochen.
kulturweit entscheidet, 
wer vielleicht mit-machen darf.
Das schwere Wort dafür ist:
Vor-Auswahl.

Alle Bewerber bekommen eine E-Mail.
Wenn die Vor-Auswahl vorbei ist.
In der E-Mail steht:

  • Ob Sie bei kulturweit vielleicht mit-machen können.
    Dann beginnt die nächste Bewerbungs-Phase.
  • Oder ob Sie bei kulturweit nicht mit-machen können.
     

Diese E-Mail heißt:
Zwischen-Bescheid.

kulturweit überlegt auch, 
welche Bewerber 
bei welcher Partner-Organisation von kulturweit 
am besten helfen können.
Die Partner-Organisationen arbeiten 
mit kulturweit zusammen.
kulturweit gibt dann die Bewerbungen an die
Partner-Organisationen.

Und die Partner-Organisationen von kulturweit lesen
die Bewerbungen.
Sie entscheiden zum Schluss, 
wer beim Frei-Willigen-Dienst 
mit-machen darf. 
Das schwere Wort dafür ist:
finale Auswahl.
Die finale Auswahl 
dauert 10 bis 12 Wochen.

kulturweit macht die Vor-Auswahl.
Die Partner-Organisationen machen die finale Aus-Wahl. 
Und sie bestimmen, welcher Frei-Williger 
was machen soll.

 

Zu-Sagen und Ab-Sagen werden verschickt

Alle Bewerber bekommen eine E-Mail.
Wenn die finale Auswahl vorbei ist.
In der E-Mail steht:

  • Ob sie bei kulturweit mit-machen können.
    Das nennt man:
    Zu-Sage.
  • Ob sie bei kulturweit nicht mit-machen können.
    Das nennt man:
    Ab-Sage.
  • Oder ob sie nur vielleicht mit-machen können.
    Dann müssen sie erst einmal ab-warten.
     

Die Bewerber mit einer Zu-Sage
denken dann nach.
Sie überlegen, ob sie bei dem Programm 
wirklich mit-machen möchten.
Dafür haben sie 1 Woche Zeit.

Wenn sie bei kulturweit doch nicht mit-machen möchten,
wird ihr Platz im Programm wieder frei.
kulturweit fragt dann andere Bewerber.
Ob sie den freien Platz haben möchten.
Das schwere Wort dafür ist:
Nach-Rück-Verfahren.

Alleine vorbereiten:

  • Wie komme ich ins Gast-Land?
  • Wo wohne ich im Gast-Land?
  • Brauche ich eine Erlaubnis, 
    um in das Gast-Land zu gehen? 
  • Brauche ich einen besonderen Schutz vor Krankheiten?
  • Muss ich zeigen, dass ich gesund bin?
     

Nach-Rück-verfahren

Einige Bewerber müssen also erst einmal abwarten.
Die Partner-Organisation weiß aber schon,
dass diese Frei-Willigen gut zu der Organisation passen.

Wenn dann Bewerber bei kulturweit 
doch nicht mit-machen möchten,
wird ihr Platz im Programm wieder frei.
kulturweit sagt dann der Partner-Organisation sofort,
dass ein Platz frei ist.

Die Partner-Organisation liest dann 
noch einmal die Bewerbungen
von den Bewerbern,
die noch warten.
Das sind die Bewerber im:
Nach-Rück-Verfahren.
Die Organisation entscheidet,
wer gut zum Frei-Willigen-Dienst 
bei dieser Partner-Organisation passt.

Die Bewerber,
die noch warten mussten,
erhalten dann ganz schnell 
eine E-Mail 
mit einer Zu-Sage.

Alle anderen Bewerber im Nach-Rück-Verfahren
haben noch eine Möglichkeit.
Sie warten noch weiter auf eine Zu-Sage.
kulturweit sagt ihnen vielleicht doch noch,
dass sie mit-machen können.

kulturweit entscheidet das 
bis Mitte Juni.
Dann beginnt der Frei-Willigen-Dienst 
im September.

Oder kulturweit entscheidet es bis Ende Oktober.
Dann beginnt der Frei-Willigen-Dienst 
im März 
im nächsten Jahr.

Zu-Sage oder Ab-Sage durch die Bewerber
Finale Zu-Sage von der Partner-Organisation

 

Wichtig!

In den Texten stehen immer nur die Wörter für Männer.
Dann kann man die Texte leichter lesen.
Aber auch Frauen sind gemeint.
Zum Beispiel:
Im Text steht Bewerber.
Ein Bewerber kann ein Mann sein.
Aber ein Bewerber kann auch eine Frau sein.
Die Frau heißt dann Bewerberin.
Wenn in dem Text Bewerber steht,
dann ist der Bewerber gemeint.
Und die Bewerberin ist auch gemeint.