Erklärung zurBarriere-freiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL www.kulturweit.de veröffentlichte Website von kulturweit, dem internationalen Freiwilligendienst der Deutschen UNESCO-Kommission.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Wir bieten keine Inhalte in Deutscher Gebärdensprache an. Außerdem sind nur ausgewählte Publikationen von uns in barrierefreier Fassung vorhanden
- PDF-Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei zugänglich.
- Einige Bilder und Grafiken verfügen nicht über ausreichend beschreibende Alternativtexte.
- Einige Videos sind nicht mit Untertiteln ausgestattet.
- Formulare sind nicht vollständig mit Screenreadern bedienbar.
- Die Tastaturbedienbarkeit ist in bestimmten Bereichen der Seite eingeschränkt.
- Es fehlen teilweise sprechende Linktexte und semantische HTML-Strukturen.
Die Behebung dieser Mängel ist im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses geplant.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26. Mai 2025 erstellt und zuletzt am 28. Mai 2025 aktualisiert.
Du möchtest uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktiere uns bitte:
kulturweit-Freiwilligendienst
Deutsche UNESCO-Kommission e. V.
Hasenheide 54
10967 Berlin
E-Mail: presse(at)kulturweit.de
Telefon: +49 30 80 20 20-300
Wenn auch nach deinem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhältst du unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren kannst du die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.