A
Anerkennung
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie einen Freiwilligendienst mit »kulturweit« (Mindestdauer: 12 Monate) absolvieren. Auch wird ein Freiwilliges Soziales Jahr bei öffentlichen Universitäten oft als nachrangiges Auswahlkriterium bei der Studienplatzvergabe hinzu gezogen.
Arbeit
Die Arbeitsbereiche, in denen »kulturweit« Freiwillige tätig sind, hängen von den Bedürfnissen der jeweiligen Einsatzstelle ab. Es kann sich also um unterschiedliche Tätigkeiten wie die Begleitung von Schulklassen auf Ausflügen, die Erstellung und Pflege von Datenbanken, die Leitung von Theatergruppen, oder die Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit handeln. Mit Begeisterung und Kreativität können auch ganz neue Aufgabenbereiche erschlossen werden.
Ausreise
Da »kulturweit« sich nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz richtet, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Ausreise der Freiwilligen direkt nach dem Vorbereitungsseminar erfolgt.
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) Deutschlands soll Menschen in aller Welt mit Deutschland, seiner Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft in Kontakt bringen und sie für Dialog und Austausch gewinnen. Allgemein wird sie neben der Sicherheitspolitik und der Außenwirtschaftspolitik als dritte Säule der deutschen Außenpolitik bezeichnet. Die Einsatzstellen des Freiwilligendienstes »kulturweit« gehören überwiegend zum Auslandsnetz der Partnerorganisationen in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.
Auswärtiges Amt
»kulturweit« ist ein Kooperationsprojekt des Auswärtigen Amts und der Deutschen UNESCO-Kommission im Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Ziel ist es, ein dauerhaftes Netzwerk an Freunden und Partnern für einen weltumspannenden und interkulturellen Dialog zu schaffen. »kulturweit« wird finanziert durch das Auswärtige Amt.
B
Beglaubigte Kopien
Beglaubigte Kopien von bestimmten Dokumenten können im Zuge der Beantragung eines Visums von der jeweiligen Botschaft verlangt werden. Eine amtliche Beglaubigung einer Kopie kann an folgenden Stellen vorgenommen werden: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher), Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen, außerdem von Gerichten und Notaren.
Berichte
Berichte von Freiwilligen über ihren Einsatz sowie von Rückkehrerinnen und Rückkehrern finden sich sowohl auf der »kulturweit«-Webseite als auch auf dem von den Freiwilligen selbst gestalteten »kulturweit«-Blog. Die Berichte können einen guten Eindruck von dem Leben der Freiwilligen vor Ort vermitteln.
Alle Freiwilligen schreiben nach der Hälfte ihres Aufenthaltes im Gastland einen Zwischenbericht und nach Ende ihres Freiwilligendienstes einen Abschlussbericht. Diese Berichte werden jeweils bei »kulturweit« eingereicht
Bewerbung
Interessierte können sich über das Internetportal für einen »kulturweit«-Freiwilligendienst bewerben. Bewerbungen via Postweg werden nicht angenommen. Der Bewerbungszeitraum findet jeweils ein knappes Jahr vor der Ausreise statt. Die Ausreisen erfolgen jeweils im März und im September eines Jahres. Für einen »kulturweit«-Freiwilligendienst können sich alle Personen bewerben, die Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz, Neugierde und Offenheit gegenüber anderen Kulturen zeigen; ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und deutsch auf muttersprachlichem Niveau sprechen; zwischen 18 und 26 Jahre alt sind und über das Abitur oder einen Haupt- oder Realschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung verfügen.
D
Dauer
Freiwillige können für 6 oder 12 Monate mit »kulturweit« ins Ausland gehen. Wenn der Aufenthalt als Alternative zum Zivildienst angerechnet werden soll, müssen 12 Monate absolviert werden.
Deutsche UNESCO-Kommission
Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Die Deutsche UNESCO-Kommission e.V. ist Träger des Freiwilligendienstes »kulturweit« und verantwortet seinen Aufbau, die Durchführung und Weiterentwicklung. Dazu wurde eine Koordinierungsstelle eingerichtet.
E
Einsatzstellen
Die Einsatzstellen, in denen die Freiwilligen aktiv werden, gehören überwiegend zum Auslandsnetz der Partnerorganisationen in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Dazu gehören der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD), das Deutsche Archäologische Institut (DAI), die Deutsche Welle-Akademie (DW), das Goethe-Institut (GI), der Pädagogische Austauschdienst (PAD), die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) und die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK). Über eine dieser Partnerorganisationen werden die Freiwilligen an die Einsatzstellen vermittelt. Der Bedarf der Einsatzstellen kann von Jahr zu Jahr variieren.
Erfahrungen
»kulturweit«-Freiwillige sammeln während ihres Freiwilligendienstes Erfahrungen, die sie für den Rest ihres Lebens begleiten werden. Der Freiwilligendienst ist eine einmalige Möglichkeit, eine andere Kultur kennen zu lernen und gleichzeitig die eigene Kultur neu zu verstehen. Sowohl in der Rubrik "Freiwillige" auf der »kulturweit«-Webseite als auch auf dem »kulturweit«-Blog finden sich zahlreiche Erfahrungsberichte.
F
Freiwillige
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an »kulturweit« sind Freiwillige, d.h. sie leisten einen Dienst, ohne hierfür eine Bezahlung im engeren Sinne zu erhalten. Die Motivation der Freiwilligen für eine Teilnahme an »kulturweit« liegt also primär darin, zu den Zielen von »kulturweit« beizutragen und die Möglichkeit zu erhalten, viele neue Erfahrungen zu sammeln.
Freiwilligendienste
Die Idee, aus ganz unterschiedlichen Motivationen heraus einen freiwilligen Dienst zu leisten, gibt es schon seit langer Zeit, in den letzten Jahren ist das Interesse hieran jedoch deutlich gestiegen. Es gibt sehr viele Organisationen, die ganz unterschiedliche Arten von Freiwilligendiensten - national und international - anbieten. Hilfestellungen, wie Sie die für Sie passende Einsatzmöglichkeit finden, erhalten Sie in den Berufsinformationszentren der Arbeitsagenturen, bei regionalen Freiwilligenagenturen, den Servicestellen des europäischen Jugendinformationsnetzwerks Eurodesk und in vielen anderen Einrichtungen für junge Menschen. Im Internet beinhalten die Seiten "rausvonzuhaus" und "freiwilligendienste" spezielle Datenbanken, über die man die Entsendeorganisationen findet, die am besten zu den eigenen Wünschen passen.
Flugkosten
Das Ticket für die Hin- und Rückreise zum Einsatzort muss zunächst von den Freiwilligen gekauft und bezahlt werden. Zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt wird von »kulturweit« den Freiwilligen auf Antrag ein Reisekostenzuschuss erstattet. Werden die Vorgaben des Kriterienkataloges zu den Reisekosten beachtet und liegt der Preis unter einer - von Kontinent zu Kontinent unterschiedlichen - Obergrenze, werden die vollen Kosten erstattet.
G
Gesundheit
Bei Gesundheitsproblemen wird vor Ort medizinische Versorgung geleistet. »kulturweit« schließt für die Freiwilligen eine Auslandskrankenversicherung ab, die Deckung für Notfallmaßnahmen und notwendigen Behandlungen sicherstellt. Darüber hinaus wird eine Rückholversicherung abgeschlossen, die auch von einem von der Versicherung anerkannten Arzt verordneten medizinische Rettungstransporte umfasst.
H
Heimweh
Auch wenn es den Freiwilligen sehr gut in ihren Einsatzstellen und den Gastländern gefällt, können vor allem in den ersten Monaten Phasen des Heimwehs auftreten. Bei Langzeitaufenthalten in einem Gastland kommt es auch fast immer zu einem Kulturschock, von dem man sich in der Regel aber recht schnell wieder erholt. Auf dem Vorbereitungsseminar von »kulturweit« wird dieses Thema besprochen.
I
Impfungen
Bestimmte Impfungen sind in einigen Ländern zum Erhalt eines Visums vorgeschrieben oder werden von Ärzten empfohlen. Details zu den jeweiligen Bestimmungen und Empfehlungen erhalten die Freiwilligen nach ihrer Platzierung, wenn sie für den Freiwilligendienst ausgewählt wurden. Die evtl. entstehenden Kosten werden von den Freiwilligen selbst getragen.
Interkulturelle Kompetenz
Unter interkultureller Kompetenz versteht man allgemein die Möglichkeit, sich bei Begegnungen mit Personen aus anderen Kulturkreisen orientieren und entsprechend verhalten zu können. Interkulturelle Kompetenz ist in unserer globalisierten Welt von großer Bedeutung. Ein Ziel des Freiwilligendienstes »kulturweit« ist es, interkulturelle Kompetenzen der Freiwilligen zu fördern.
K
Kindergeld
Die Freiwilligen sind nicht berufstätig, sondern nehmen an einem Freiwilligen Sozialen Jahr im Ausland teil. Dieses ist in Bezug auf Kindergeld und Kinderfreibeträge (Steuerrecht) gleichbedeutend mit den Zeiten der Schul- und Berufsausbildung; sie werden also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.
Kontakt
Viele Fragen werden auf der »kulturweit«-Website beantwortet. Für weitere Hilfe und Informationen steht die Koordinierungsstelle der Deutschen UNESCO-Kommission in Berlin gerne zur Verfügung. Sie ist Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr unter der +49 30 -802020-300 telefonisch erreichbar. Die Mailadresse lautet: kontakt(at)kulturweit.de
Kosten
Für die Freiwilligen entstehen Kosten, die durch die Zuschüsse von »kulturweit« nicht vollständig gedeckt werden. Der umfangreiche Zuschuss zu den internationalen Flugkosten wird auf Antrag zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt auf ein deutsches Konto überwiesen. Während des Aufenthaltes erhalten Freiwillige einen monatlichen Zuschuss von 200€ für Kost und Logis sowie ein Taschengeld von 150€. »kulturweit« übernimmt während der gesamten Programmdauer die Kosten für Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie die Sozialversicherungen in Deutschland.
Kultureller Freiwilligendienst
»kulturweit« ist kein Freiwilligendienst innerhalb der Entwicklungszusammenarbeit, sondern ein Freiwilligenprogramm, das in sogenannten Entwicklungsländern (ODA) und in Staaten Mittel- und Südosteuropas (MSOE) und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Einsatzstellen im Bereich der Kultur- und Bildungspolitik anbietet. Ziel des Programms ist es, den Freiwilligen die Möglichkeit zu geben, eine fremde Kultur vor Ort hautnah zu erleben und gleichzeitig im Ausland ein modernes Bild der deutschen Kultur zu vermitteln.
Kulturschock
Der Begriff Kulturschock bezeichnet die Gefühle und Ängste, die Menschen widerfahren können, wenn sie mit einer fremden Kultur zusammentreffen. Oftmals tritt er erst nach einer gewissen „euphorischen“ Anfangsphase in der fremden Umgebung ein. Obwohl der Begriff dies suggeriert, ist der Kulturschock kein plötzliches Ereignis, vielmehr handelt es sich um einen Prozess.
L
Länder
»kulturweit« vermittelt Freiwillige an Einsatzstellen in sogenannte Entwicklungsländer, welche sich vornehmlich in Afrika, Lateinamerika und Asien befinden; in Länder Mittel- und Südosteuropas und in Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten. Eine aktuelle Übersicht über die »kulturweit«-Einsatzländer findet sich auf der »kulturweit«-Webseite.
M
Malaria
»kulturweit« Einsatzstellen können auch in Gebieten liegen, in denen es Anopheles-Mücken gibt, die Überträger der Krankheit sind. Der wichtigste Malariaschutz bleibt die "Expositionsprophylaxe", d.h. konsequente Vermeidung von Mückenstichen. Mehr Information dazu bieten das Auswärtige Amt und das Tropeninstitut.
Medizinische Auskunft
Nach der Auswahl lassen alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen ein Formular zur allgemeinen medizinischen Auskunft ausfüllen. Die Vorlage wird den Freiwilligen als Teil eines Informationspakets mit der Zusage zugeschickt.
Mentoren und Mentorinnen
Alle Freiwilligen werden vor Ort von Mentoren und Mentorinnen in den Einsatzstellen betreut, die den Freiwilligen vor allem am Anfang helfend zur Seite stehen.
MSOE (Mittel- und Südosteuropa)
»kulturweit« vermittelt Freiwillige an Einsatzstellen in Länder Mittel- und Südosteuropas (MSOE) und in sogenannte Entwicklungsländer (ODA). Mittel- und Südosteuropa bezeichnet die früheren Mitgliedsstaaten des sog. Ostblocks und des ehemaligen Jugoslawiens.
N
Notfälle
In Notfällen stehen die Mentoren und Mentorinnen den Freiwilligen vor Ort direkt zur Seite. Die jeweilige deutsche Vertretung kann deutschen Bürgern und ihren in Haushaltsgemeinschaften lebenden nichtdeutschen Angehörigen auf der Grundlage des Konsulargesetzes Hilfe leisten. Bei Freiwilligen mit anderen Staatsangehörigkeiten fällt die Zuständigkeit der Vertretung des jeweiligen Heimatlandes zu.
Nachbereitungsseminar
»kulturweit«-Freiwillige nehmen direkt nach ihrer Rückkehr in Deutschland an einem 5-tägigen Nachbereitungsseminar teil. Hier evaluieren sie gemeinsam ihren Aufenthalt und haben zudem die Möglichkeit - das Rückkehrerinnen und Rückkehrerprogramm von »kulturweit« näher kennen zu lernen.
O
ODA (Official Development Assistance)
Der Begriff bezeichnet die sogenannten „Entwicklungsländer“, also Länder, die vom Development Assistance Committee der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) so kategorisiert werden, dass sie bestimmte Leistungen (Official Development Assistance) für ihre wirtschaftliche Entwicklung erhalten. Eine vollständige und aktuelle Liste aller Länder mit ODA Ansprüchen stellt das DAC (Development Assistance Committee) zur Verfügung.
P
Partner
Partnerorganisationen von »kulturweit« sind der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD), das Deutsche Archäologische Institut (DAI), die Deutsche Welle-Akademie (DW), das Goethe-Institut (GI),der Pädagogische Austauschdienst (PAD) in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) und die Deutsche UNESCO-Kommission e.V. (DUK).
Platzangebot
Nach dem Auswahlverfahren wird den zukünftigen Freiwilligen ein Platzangebot unterbreitet. Sie haben nun eine Woche Zeit, um sich für oder gegen diese Stelle zu entscheiden.
R
Reisekosten
Die internationalen Reisekosten werden von »kulturweit« angemessen bezuschusst. Der Zuschuss für die internationalen Flugtickets wird zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt auf Antrag auf ein deutsches Konto überwiesen. Detaillierte Informationen zum Thema Reisekosten sind in den FAQs auf der »kulturweit«-Webseite zu lesen.
Reisepass
Der Reisepass von Freiwilligen muss bis sechs Monate nach der Rückkehr aus dem Gastland nach Deutschland gültig sein. Das Ablaufdatum sollte daher frühzeitig geprüft und ein neuer Pass entsprechend zeitig beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Visums längere Zeit in Anspruch nehmen und mit erheblichem Aufwand verbunden sein kann.
Rückkehrerinnen und Rückkehrerprogramm
Alle »kulturweit«-Freiwilligen haben nach Beendigung ihres Freiwilligendienstes die Möglichkeit, an dem Rückkehrerinnen- und Rückkehrerprogramm von »kulturweit« teilzunehmen. Ziel ist es, sich weiterhin mit anderen ehemaligen Freiwilligen auszutauschen, die während des Freiwilligendienstes erworbenen Kompetenzen in Deutschland sinnvoll zu nutzen und sich weiterhin gemeinsam ehrenamtlich zu engagieren.
S
Selbstkosten
Teilnehmer und Teilnehmerinnen gehen als Freiwillige ins Ausland, erhalten für ihre Arbeit also kein Entgelt. »kulturweit« zahlt den Freiwilligen jedoch einen monatlichen Zuschuss von 200€ für Kost und Logis sowie ein Taschengeld von 150€. Ausgaben, die dadurch nicht gedeckt werden, müssen von den Freiwilligen selbst getragen werden.
Sicherheit
Die jeweilige deutsche Auslandsvertretung kann Deutschen und ihren in Haushaltsgemeinschaft lebenden nichtdeutschen Angehörigen auf der Grundlage des Konsulargesetzes in Notlagen Hilfe leisten, wenn diese auf andere Weise nicht behoben werden kann. Damit Freiwillige im Krisenfall in Hilfsmaßnahmen der Auslandsvertretungen einbezogen werden können, sollten sie sich nach der Ankunft umgehend in die Krisenvorsorgeliste der örtlich zuständigen Auslandsvertretung eintragen. Details hierzu bieten die FAQs auf der »kulturweit«-Webseite.
Voraussetzung für einen Freiwilligendienst mit »kulturweit« ist, dass die Sicherheitslage im Gastland eine Entsendung zulässt.
Soziales Jahr
Der Freiwilligendienst »kulturweit« basiert auf dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG). Alle »kulturweit«-Freiwilligen leisten deshalb ein FSJ im Ausland. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland ableisten.
Sprachkurs
Die Freiwilligen nehmen zu Beginn ihres Aufenthaltes im Gastland an einem 5-tägigen Sprachkurs und einer Einführung in die Landeskunde teil. Dieser wird vor Ort von den Freiwilligen in Kooperation mit den Einsatzstellen organisiert. »kulturweit« übernimmt bis zu einer Obergrenze die Kosten dieses Kurses.
T
Taschengeld
»kulturweit« Freiwillige erhalten ein monatliches Taschengeld von 150€ sowie einen monatlichen Zuschuss von 200€ für Kost und Logis.
Tropentauglichkeit
Für einige Länder ist ein Tropentauglichkeitstest zum Erhalt des Visums vorgeschrieben. Sind Sie als Teilnehmer bzw. Teilnehmerin des Freiwilligendienstes ausgewählt, senden wir Ihnen nach der Platzierung die notwendigen Informationen zu. Die Kosten für einen eventuellen Tropentauglichkeitstest müssen von den Freiwilligen selbst getragen werden.
U
Unfallversicherung
Für alle Freiwilligen wird von der Kopfstelle der Deutschen UNESCO-Kommission eine Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallsversicherung abgeschlossen.
Urlaub
Den Freiwilligen stehen im Verlauf eines 12-monatigen Einsatzes 26 Urlaubstage zu. Bei einem 6-monatigen Aufenthalt reduziert sich der Urlaub entsprechend auf 13 Tage. Insbesondere an Schulen müssen sich die Freiwilligen bei der Planung ihres Urlaubs nach den Schließzeiten ihrer Einsatzstelle richten.
V
Versicherung
Während der Dauer des Auslandsaufenthalts sind die Freiwilligen über »kulturweit« komplett versichert. Dazu gehören zum einen die Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie zum anderen die Sozialversicherungen in Deutschland.
Vermittler
»kulturweit« Freiwillige werden in Institutionen der deutschen Kultur- und Bildungspolitik im Ausland eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Freiwilligen nicht nur einen Einblick in eine ihnen fremde Kultur erhalten, sondern sie selber zu Vermittlern der deutschen Kultur werden. Es ist daher wichtig, dass Bewerber und Bewerberinnen in der Lage sind, ein aktuelles und lebendiges Bild von Deutschland zu vermitteln.
Visum
»kulturweit«-Freiwillige bemühen sich eigenständig und frühzeitig um ein gültiges Langzeitvisum für ihr Gastland. Die Bearbeitungszeit für ein Visum und auch die Anforderungen an den Antragsteller variieren von Gastland zu Gastland. Innerhalb der ersten beiden Wochen nach Platzannahme müssen die Freiwilligen einen Zeitplan zur Visumsbeantragung entworfen haben oder den Prozess wenn nötig bereits begonnen haben. Die Website der zuständigen Botschaft bietet gewöhnlich einen guten Einblick. Es ist zu beachten, dass die Beantragung eines Visums mit erheblichem Aufwand verbunden sein kann und die Freiwilligen selbst für den Erhalt des Visums verantwortlich sind.
Vorbereitungsseminar
Vor Dienstantritt findet für alle Freiwilligen ein obligatorisches 10-tägiges Vorbereitungsseminar in der Nähe von Berlin statt, bei dem sich alle Freiwilligen kennen lernen und auf ihren Einsatz vorbereiten. Das Vorbereitungsseminar wird von der »kulturweit«-Koordinierungsstelle in Berlin ausgerichtet und findet unmittelbar vor der Ausreise der Freiwilligen statt. Die Seminarzeit wird als Arbeitszeit gerechnet.
W
Wunschland
Bei der Bewerbung für einen »kulturweit«-Freiwilligendienst können im Bewerbungsbogen Präferenzen für verschiedene Weltregionen angeben werden. Die »kulturweit«-Koordinierungsstelle entscheidet anschließend gemeinsam mit den Partnerorganisationen über die Einsatzstelle und den Einsatzort. Hierbei werden natürlich die in der Bewerbung angegebenen Wünsche einbezogen, sie können allerdings nicht immer berücksichtigt werden. Genaue Infos zur Bewerbung und Auswahl finden Sie hier auf der »kulturweit«-Webseite.
Z
Zeitplan
Nach der Bewerbungsphase folgt die Auswahl der Freiwilligen und deren Platzierung in die Einsatzstellen. Direkt vor der Ausreise der Freiwilligen beginnt der Freiwilligendienst mit einem obligatorischen 10-tägigen Vorbereitungsseminar. Während des Aufenthaltes im Gastland nehmen die Freiwilligen vor Ort an einem mindestens 30stündigen Sprachkurs mit Einführung in die Landeskunde und einem 5-tägigen Zwischenseminar teil. Nach der Rückkehr findet ein 5-tägiges Auswertungsseminar statt. Genaue Zeitpläne finden Sie auf der »kulturweit«-Webseite.
Zivildienst
Freiwillige, die offiziell als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie einen 12-monatigen Freiwilligendienst mit »kulturweit« ableisten. Details finden Sie hier.
Zuschuss
Die Freiwilligen erhalten von »kulturweit« einen angemessenen Zuschuss zu den Reisekosten sowie den Lebens- und Unterhaltskosten während des Auslandsaufenthaltes. Dieser beträgt 150€ Taschengeld und 200€ Zuschuss für Kost und Logis. Zudem werden alle Versicherungen von »kulturweit« bezahlt, der Anspruch auf Kindergeld bleibt auch während des Dienstes bestehen.
Zwischenseminar
Alle »kulturweit«-Freiwilligen nehmen im Gastland an einem 5-tägigen Zwischenseminar teil.. Die Freiwilligen haben hier die Möglichkeit, sich auszutauschen, die eigene Situation im Gastland zu reflektieren und Pläne für die nächsten Monate zu machen.

