Infos für alle Freiwilligen

Sprachkurs im Einsatzland

Sprachkurs im Einsatzland

Der Sprachkurs im Einsatzland ist Teil des pädagogischen Begleitprogramms (insgesamt 25 Tage), welches folgende Komponenten hat:

  • 10 Tage Vorbereitungsseminar in Deutschland
  • 5 Tage Sprachkurs im Einsatzland
  • 5 Tage Zwischenseminar im Einsatzland
  • 5 Tage Nachbereitungsseminar in Deutschland

Der Sprachkurs sollte also mindestens 5 Tage à 6 Stunden oder insgesamt 30 Stunden umfassen. Bitte besuchen Sie einen Kurs in einer der offiziellen Landessprachen Ihres Einsatzlandes.

Bitte sprechen Sie mit Ihrer Einsatzstelle ab, ob Sie für 5 Tage am Stück für den Sprachkurs freigestellt werden können oder Sie den Kurs besser über mehrere Wochen hinweg z.B. in einem Abendkurs absolvieren. Die Stundenanzahl muss Ihnen die Einsatzstelle entsprechend mit Freizeit ausgleichen. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an einem Sprachkurs auf Basis des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) verpflichtend ist.

Der Sprachkurs kann an einer offiziellen Sprachschule, aber auch bei einem qualifizierten Privatlehrer oder durch qualifizierte Lehrkräfte in Ihrer Einsatzstelle erfolgen. Wichtig ist, dass Sie die Teilnahme an dem Sprachkurs mit einer Rechnung und einer Teilnahmebestätigung, die den Stundenumfang beinhaltet, nachweisen können.

Wichtig ist auch, dass Sie alle Details mit Ihrer Ansprechperson in der Einsatzstelle abklären, bevor Sie einen Sprachkurs buchen, insbesondere was die Freistellung bzw. den Freizeitausgleich angeht. Bitte planen Sie den Sprachkurs möglichst so ein, dass er nicht in eine Zeit mit hohem Arbeitsaufwand in Ihrer Einsatzstelle zusammenfällt.

»kulturweit« sendet Ihnen ein Formular zur Kostenrückerstattung zu, welches Sie mit der Rechnung und Teilnahmebestätigung bei uns einreichen. Nach Beendigung Ihres Freiwilligendienstes erfolgt die Auszahlung des Zuschusses bis zu einer maximalen Summe von 300,- €.

 

 

Erstattung der Reisekosten

Rückerstattung der internationalen Reisekosten

»kulturweit« sendet Ihnen ein Formular zur Kostenrückerstattung zu, welches Sie mit der Rechnung des Reiseanbieters und einem die Zahlung belegenden Kontoauszug einreichen, falls uns diese Dokumente noch nicht vorliegen. Ebenso benötigen wir die benutzten Originalreisedokumente (Boardingkarte, Zugticket, Busticket). Nach Beendigung Ihres Freiwilligendienstes erfolgt die Auszahlung des Zuschusses bis zu einer maximalen Summe, die abhängig von Ihrer Einsatzregion.

  • Lateinamerika: max. 1.200,- €
  • Afrika und Asien: max. 1.000,- €
  • MSOE und GUS: max. 800,- €

 

Für die Planung der Rückreise möchten wir Sie gerne an die Daten der Nachbereitungsseminare erinnern. Bitte beachten Sie, dass die Seminare  immer um 15:00 Uhr beginnen und um 15:00 Uhr aufhören. 

Ausreise September 2009:

  • Einsatzdauer von 6 Monaten               24.2.-28.2.2010
  • Einsatzdauer von 12 Monaten             26.8.-30.8.2010

Ausreise März 2010:

  •  Einsatzdauer von 6 Monaten              19.8.-23.8.2010
  •  Einsatzdauer von 12 Monaten            19.2.-23.2.2011

Ausreise September 2010:

  •  Einsatzdauer von 6 Monaten              1.3.-5.3.2011
  •  Einsatzdauer von 12 Monaten            1.9.-5.9.2011

 

 

 

 

Zwischenseminar

Zwischenseminar im Einsatzland

Das Zwischenseminar im Einsatzland ist Teil des pädagogischen Begleitprogramms (insgesamt 25 Tage), welches folgende Komponenten hat:

  • 10 Tage Vorbereitungsseminar in Deutschland
  • 5 Tage Sprachkurs im Einsatzland
  • 5 Tage Zwischenseminar im Einsatzland
  • 5 Tage Nachbereitungsseminar in Deutschland

 

 

Aufgrund der gesetzlichen Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) ist die Teilnahme am Zwischenseminar für alle Freiwilligen verpflichtend.

Das Zwischenseminar wird von »kulturweit« in Kooperation mit anderen Trägern vor Ort organisiert.

Stand: 02.03.2010

 

 

Beschäftigung in den Ferien

Beschäftigung in den Schul- bzw. Betriebsferien

Bitte besprechen Sie mit Ihrer Kontaktperson in Ihrer Einsatzstelle rechtzeitig, ob es Möglichkeiten gibt, während der Ferienzeiten in Ihrer Einsatzstellen oder einer Einrichtung, mit der die Einsatzstelle kooperiert (z.B. Ferienkurse, Kindergarten, Hort, Universität, andere Kultureinrichtungen) tätig zu sein, damit Sie Ihre Dienstzeit komplett erfüllen.

Sollte es aus Sicht der Einsatzstelle keine Beschäftigungsmöglichkeiten in der Ferienzeit geben, informieren Sie uns bitte umgehend und recherchieren Sie anderweitig nach Projekten.

Sie haben folgenden Urlaubsanspruch:

  • 13 Tage bei einem 6-monatigen Aufenthalt
  • 26 Tage bei einem 12-monatigen Aufenthalt

Bitte sprechen Sie Ihren Urlaubsplanung immer mit Ihrer Einsatzstelle ab, und legen Sie Ihren Urlaub möglichst in die Ferienzeit bzw. in Zeiten mit geringem Arbeitsaufwand.