ÜBERSICHT - FAQs für Interessierte
Bewerbung
- Welche Kriterien muss ich für eine Bewerbung erfüllen? » mehr
- Wie alt muss ich sein, um mich bewerben zu können? » mehr
- Welchen Schulabschluss benötige ich, um teilnehmen zu können? » mehr
- Welche Staatsbürgerschaft muss ich haben, um an »kulturweit« teilnehmen zu können? » mehr
- Welche weiteren Sprachen außer Deutsch muss ich beherrschen? » mehr
- In welchen Ländern kann ich meinen Freiwilligendienst leisten? » mehr
- Welche Einsatzstellen stehen zur Verfügung? » mehr
- Wie lange wird der Freiwilligendienst dauern? » mehr
- Wann kann ich ausreisen? » mehr
- Wie werden die Bewerbungen beurteilt? » mehr
- Was passiert nach einer erfolgreichen Bewerbung? » mehr
Mein Freiwilligendienst
- Was muss ich für die Teilnahme an »kulturweit« bezahlen? » mehr
- Werde ich für meine Arbeit im Gastland bezahlt? » mehr
- Wie viel Geld kostet es mich als FreiwilligeR, für ein Jahr ins Ausland zu gehen? » mehr
- Welche Seminare gehören zum Programm? » mehr
- Wer organisiert den Sprachkurs im Gastland? » mehr
- Was werden meine Aufgaben als Freiwillige bzw. Freiwilliger sein? » mehr
- Welche Unterstützung kann ich von meiner Einsatzstelle erwarten? » mehr
- Wie viele Freiwillige können in einer Einsatzstelle untergebracht werden? » mehr
- Ist eine Verlängerung über die 12 Monate hinaus möglich? » mehr
- Was geschieht im Falle eines Konflikts zwischen mir und der Einsatzstelle? » mehr
- Wer kümmert sich um meine Unterkunft im Gastland? » mehr
- Wer kümmert sich um meine Versicherung? » mehr
- Wie werde ich versichert sein? » mehr
- Wer kümmert sich um mein Visum? » mehr
- Wer kümmert sich um das Flugticket ins Gastland? » mehr
- Werde ich während meines Freiwilligendienstes Reisen im Gastland unternehmen können? » mehr
- Wie viele Urlaubstage habe ich während meines Freiwilligendienstes im Gastland? » mehr
Allgemein
- Wie ist der Zeitablauf des Freiwilligendienstes? » mehr
- Wer sind meine Ansprechpartner? » mehr
- Wird der Freiwilligendienst von den Hochschulen anerkannt? » mehr
- Kann ich vor Beendigung des Freiwilligendienstes nach Deutschland zurück? » mehr
- Was ist, wenn ich krank werde? » mehr
- An wen kann ich mich in einer Krise wenden? » mehr
- Werde ich weiterhin Kindergeld beziehen können? » mehr
IM DETAIL - FAQs für Interessierte
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Bewerbung
Welche Kriterien muss ich für eine Bewerbung erfüllen?
Sie müssen während des gesamten Freiwilligendienstes (dies beinhaltet auch das Vorbereitungsseminar zu Beginn und das Auswertungsseminar ganz am Schluss) mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen das Alter von 26 Jahren nicht überschreiten. Sie müssen über Abitur (bzw. Hochschulzugangsberechtigung) oder einen Haupt- oder Realschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Ausbildung verfügen. Sie sollten deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatbürgerin sein und/oder Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Konkret bedeutet dies, dass Sie in der Lage sein sollten, ein aktuelles Bild von Deutschland an Dritte zu vermitteln. Dabei sind Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau in Wort und Schrift eine Voraussetzung. Gute Englischkenntnisse und Grundkenntnis einer im Gastland gesprochenen Sprache sind vorteilhaft.
Sie müssen über die gesundheitlichen und persönlichen Voraussetzungen für einen Freiwilligeneinsatz verfügen (persönliche Reife, interkulturelle Offenheit und Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, analytische Fähigkeiten, Interesse an kultur- und bildungspolitischem Engagement, Anpassungsfähigkeit an andere Lebensumstände) und ernsthaft gewillt sein, den Freiwilligendienst vollständig zu absolvieren.
Wie alt muss ich sein, um mich bewerben zu können?
Sie können an »kulturweit« teilnehmen, wenn Sie während des gesamten Freiwilligendienstes (dies beinhaltet auch das Vorbereitungsseminar zu Beginn und das Auswertungsseminar ganz am Schluss) mindestens 18 Jahre alt sind und das Alter von 26 Jahren nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, dass wir in Bezug auf die Altersgrenze leider keinen flexiblen Handlungsspielraum haben.
Welchen Schulabschluss benötige ich, um teilnehmen zu können?
Sie müssen über Abitur (bzw. Hochschulzugangsberechtigung) oder einen Haupt- oder Realschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, zum Beispiel einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Schreinerlehre, verfügen.
Welche Staatsbürgerschaft muss ich haben um an »kulturweit« teilnehmen zu können?
Wichtig ist, dass Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland ist und Sie in der Lage sind, ein aktuelles Bild von Deutschland an Dritte zu vermitteln. Daher können sich neben deutschen Staatsangehörigen auch junge Menschen bewerben, die zwar keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, deren Lebensmittelpunkt aber in Deutschland liegt.
Haben Sie keine deutsche Staatbürgerschaft, ist in der Regel die Vertretung Ihres Landes im Notfall für Sie verantwortlich, nicht jedoch die deutsche Auslandsvertretung. Informieren Sie sich entsprechend und wenden Sie sich an die für Sie zuständige Vertretung.
Welche weiteren Sprachen außer Deutsch muss ich beherrschen?
Grundkenntnisse einer im Gastland gesprochenen Sprache sowie gute Englischkenntnisse sind vorteilhaft. Zum pädagogischen Rahmenprogramm von »kulturweit« gehört, dass Sie gleich zu Beginn, einen selbstorganisierten Sprachkurs in der Sprache des Gastlandes absolvieren. Dieser wird von »kulturweit« bezuschusst.
In welchen Ländern kann ich meinen Freiwilligendienst leisten?
In allen sogenannten Entwicklungsländern und Ländern Mittel- und Südosteuropas, deren Sicherheitslage eine Entsendung zulässt und in denen unsere Partnerorganisationen Einsatzstellen anbieten. Eine aktuelle Liste mit allen Einsatzländern finden Sie hier.
Welche Einsatzstellen stehen zur Verfügung?
Die Anzahl und die Art der Stellen unterscheiden sich von Jahr zu Jahr. Generell stehen Einsatzstellen in Institutionen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und deren lokalen Partnern, Goethe-Instituten oder einer deutschen Schule im Ausland, Informationszentren, Bibliotheken und anderen Einrichtungen zur Verfügung. Sie werden der Einsatzstelle bei alltäglichen Aufgaben helfen und je nach Möglichkeit und Engagement kleine Projekte durchführen können.
In einer Schule könnten Sie beim Unterrichten assistieren, helfen ein Orchester aufzubauen oder den Schulhof umgestalten. Je nach Einsatzstelle kann es auch möglich sein, Projektwochen, Feste oder Klassenfahrten mitzuorganisieren oder Sportangebote anzubieten. Einiges ist möglich und vieles abhängig von der eigenen Initiative und den persönlichen Fähigkeiten.
Wie lange wird der Freiwilligendienst dauern?
Sie können Ihren Freiwilligendienst sechs oder zwölf Monate leisten.
Wann kann ich ausreisen?
Eine Ausreise findet jedes Jahr im Frühjahr und im Herbst nach den Vorbereitungsseminaren statt. Leider können wir eine Ausreise zu einem anderen Zeitpunkt aus organisatorischen Gründen nicht ermöglichen. Eine detaillierte Terminübersicht finden Sie hier.
Wie werden die Bewerbungen beurteilt?
Zum einen nach formalen Kriterien:
Sie müssen während des gesamten Freiwilligendienstes (dies beinhaltet auch das Vorbereitungsseminar zu Beginn und das Auswertungsseminar ganz am Schluss) mindestens 18 Jahre alt sein und das Alter von 26 Jahren nicht überschreiten. Sie müssen über Abitur oder einen Haupt- oder Realschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Ausbildung verfügen.
Sie sollten die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben und/oder Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
Voraussetzung sind Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau in Wort und Schrift. Englisch-Kenntnis, und gute Grundkenntnisse einer im Gastland gesprochenen Sprache sind vorteilhaft.
Sie müssen über die gesundheitlichen und persönlichen Voraussetzungen für einen Freiwilligeneinsatz verfügen (persönliche Reife, interkulturelle Offenheit und Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, analytische Fähigkeiten, Interesse an kultur- und bildungspolitischem Engagement, Anpassungsfähigkeit an andere Lebensumstände) und erkennen lassen, dass Sie ernsthaft gewillt sind, den Freiwilligendienst vollständig zu absolvieren.
Zum anderen liegt es an den gewünschten Profilen der ausführenden Institutionen, ob Ihre Wünsche und Fähigkeiten passend sind.
Was passiert nach einer erfolgreichen Bewerbung?
Nach der Platzierung in eine Einsatzstelle wird diese durch beide Seiten (Freiwillige und Einsatzstelle) bestätigt. Es folgt die Teilnahme an einem 10-tägigen Vorbereitungsseminar, die Ausreise ins Gastland und der Freiwilligendienst (die Teilnahme an einem jeweils 5-tägigen Sprachkurs und dem Zwischenseminar im Gastland sind Pflicht) sowie ein 5-tägiges Nachbereitungsseminar. Nach Beendigung des Freiwilligendienstes gehören Sie zu unseren »kulturweit«-Alumni.
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Was muss ich für die Teilnahme an »kulturweit« bezahlen?
Für die Teilnahme an »kulturweit« wird keine Teilnahmegebühr erhoben.
Werde ich für meine Arbeit im Gastland bezahlt?
Es wird kein Lohn oder Gehalt für Ihren Freiwilligeneinsatz gezahlt. Sie erhalten jedoch monatlich ein Taschengeld in Höhe von 150€ und einen Zuschuss zu Kost und Logis in Höhe von 200€.
Wie viel Geld kostet es mich als FreiwilligeR für ein Jahr ins Ausland zu gehen?
»kulturweit« zahlt Ihnen einen Zuschuss zum internationalen Flugticket für An- und Abreise ins Gastland sowie für Kost und Logis. Des Weiteren werden von »kulturweit« verschiedene Versicherungen (Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie Sozialversicherungen) und ein Taschengeld gezahlt.
Die Kosten des Visums für das jeweilige Gastland müssen von Ihnen getragen werden. Weitere Kosten sind die Reisekosten zum Vorbereitungsseminar in der Nähe von Berlin und Ausgaben, welche die Zuschüsse und das Taschengeld (zusammen monatlich 350,- €) überschreiten. Der Zuschuss zu dem Flugticket
wird Ihnen nach Beendigung des Freiwilligendienstes auf das von Ihnen angegebene Konto auf Antrag überwiesen.
Welche Seminare gehören zum Programm?
Der Freiwilligendienst »kulturweit« basiert auf dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG). Dieses Gesetz sieht unter anderem die Teilnahme an verschiedenen pädagogischen Begleitseminaren vor. Zu diesen Seminaren gehören: Ein Vorbereitungsseminar (10 Tage) und Nachbereitungsseminar (5 Tage) in Deutschland, ein Sprachkurs (5 Tage) sowie ein Zwischenseminar (5 Tage) in Ihrer Einsatzregion.
Die Deutsche UNESCO-Kommission ist als Trägerin des FSJ verantwortlich für das pädagogische Begleitprogramm der Freiwilligen. Die Seminare werden Ihren Freiwilligendienst begleiten: Sie bereiten sich vor Ihrer Ausreise gemeinsam mit anderen Freiwilligen gemeinsam auf Ihren Dienst vor; während des Zwischenseminars findet sich Zeit für eine erste Bilanz und um eventuelle Probleme zu besprechen; das Auswertungsseminar schließlich bietet die Möglichkeit, die Erfahrungen der letzten Monate einzuordnen und Perspektiven für Ihre weitere Zukunft zu eröffnen.
Die Teilnahme an diesen Seminaren ist verpflichtend.
Wer organisiert den Sprachkurs im Gastland?
Der Sprachkurs wird von Ihnen mit Unterstützung Ihrer Einsatzstelle direkt vor Ort organisiert. Dieser wird von »kulturweit« bezuschusst.
Was werden meine Aufgaben als Freiwillige bzw. Freiwilliger sein?
Das hängt von der Einsatzstelle ab. Es handelt sich um einen kulturellen Freiwilligendienst in Institutionen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und deren einheimische Partner, wie z.B. einer deutschen Schule im Ausland oder einem Goethe-Institut. Sie werden der Einsatzstelle bei alltäglichen Aufgaben helfen und je nach Möglichkeit und Engagement kleine Projekte durchführen können.
Mögliche Aufgabenbereiche in Schulen könnten sein:
- Hausaufgabenbetreuung
- Schultheater
- Unterstützung des schulischen Angebotes
- Computer-Projekte (technischer Support)
- Organisation von Sportevents
- Öffentlichkeitsarbeit
- Unterrichtsassistenz
- Öko-Projekte
- Bibliotheksarbeit
In Ihrer Bewerbung können Sie Präferenzen für Ihre Einsatzregion und -stelle angeben, die im Rahmen des Möglichen berücksichtigt werden. »kulturweit« wird aufgrund Ihres Profils eine passende Einsatzstelle für Sie suchen. Seien Sie offen für Weltregionen und Einsatzstellen, die eventuell nicht von Anfang an Ihren Wünschen entsprechen.
Welche Unterstützung kann ich von meiner Einsatzstelle erwarten?
Die Einsatzstelle wird Sie im Vorfeld bei Visaanträgen mit Einladungsbriefen etc. unterstützen, kümmern müssen Sie sich um Ihr Visum jedoch selbst. Vor Ort werden Sie eine Ansprechperson haben. Diese wird Ihnen bei allgemeinen Fragen und Problemen zur Seite stehen. Außerdem wird die Einsatzstelle Sie zum Beispiel bei der Suche nach einer Unterkunft und einem geeigneten Sprachkurs unterstützen.
Wie viele Freiwillige können in einer Einsatzstelle untergebracht werden?
Die Anzahl der Plätze ist abhängig von der Anzahl der sinnvoll zu beschäftigenden Personen innerhalb der Einsatzstelle.
Ist eine Verlängerung über die 12 Monate hinaus möglich?
Nein, da das Jugendfreiwilligendienstegesetz ein Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland nur bis zu 12 Monaten vorsieht und Ihre Teilnahme am Rückkehrerseminar vorgeschrieben ist.
Was geschieht im Falle eines Konflikts zwischen mir und der Einsatzstelle?
Die Koordinierungsstelle der Deutschen UNESCO-Kommission und ihre Partnerorganisationen bemühen sich selbstverständlich die Platzierung der Freiwilligen so zu gestalten, dass Einsatzstelle und Freiwillige so gut wie möglich zusammenpassen. Sollte es dennoch zu unüberbrückbaren Schwierigkeiten kommen und vor Ort keine Lösung gefunden werden, steht das Team der Koordinierungsstelle als Vermittler zur Verfügung.
Wer kümmert sich um meine Unterkunft im Gastland?
Als Freiwillige bzw. Freiwilliger sind Sie für Ihre Unterkunft selbst verantwortlich. Die Einsatzstellen stehen Ihnen aber bei der Suche unterstützend zur Seite. Dies kann die Unterbringung für die ersten Wochen, Vermittlung in eine Gastfamilie oder Hilfe bei der Suche bedeuten. Dies sollten Sie vorher mit der Einsatzstelle klären. Es lohnt sich aber auch immer Kontakt mit ehemaligen Freiwilligen aufzunehmen, diese können Ihnen in der Regel auch wertvolle Tipps geben.
Für Unterkunft und Essen erhalten Sie einen Zuschuss von 200,- €/Monat.
Wer kümmert sich um meine Versicherung?
»kulturweit« kümmert sich um die Anmeldung und Bezahlung der Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie der Sozialversicherungen in Deutschland. Sie müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland anmelden und die Detailinformationen an das Team von »kulturweit« weiterleiten. Die Beiträge werden dann von »kulturweit« übernommen und direkt bezahlt.
Wie werde ich versichert sein?
Sie sind über »kulturweit« umfassend versichert. Dazu gehören eine Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie die Sozialversicherungen in Deutschland.
Wer kümmert sich um mein Visum?
Sie als Freiwilliger oder Freiwillige kümmern sich selbst um Ihr Visum. Das Team der Kopfstelle der Deutschen UNESCO-Kommission wird Ihnen alle wichtigen Informationen zur Beantragung Ihres Visums zukommen lassen und Sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Die Einsatzstellen werden Sie gegebenenfalls in Form eines Einladungsschreibens oder ähnlichem unterstützen. Bei der Beschaffung von z.B dem Einladungsschreiben wird Ihnen von der Kopfstelle geholfen.
Sie als Freiwillige oder Freiwilliger kümmern sich selbst um Ihr Visum. Das Team der »kulturweit«-Koordinierungsstelle der Deutschen UNESCO-Kommission wird Ihnen alle wichtigen Informationen zur Beantragung Ihres Visums zukommen lassen und Sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Die Einsatzstellen werden Sie gegebenenfalls in Form eines Einladungsschreibens oder ähnlichem unterstützen. Sie tragen die eventuell anfallenden Kosten für Visa- und Aufenthaltsangelegenheiten selbst.
Wer kümmert sich um das Flugticket ins Gastland?
Sie sind für die Organisation und den Kauf des internationalen Flug- oder Bahntickets für Ihre Hin- und Rückreise verantwortlich. Die Zuschüsse zu den Reisekosten werden Ihnen auf Antrag spätestens nach Beendigung Ihres Dienstes gezahlt. Bitte berücksichtigen Sie daher, dass Sie die Kosten für die Reise als auch den Sprachkurs zunächst auslegen müssen.
Werde ich während meines Freiwilligendienstes Reisen im Gastland unternehmen können?
Während eines 12-monatigen Aufenthalts stehen Ihnen 26 Tage Urlaub zu. In diesem Umfang können Sie in Absprache mit der Einsatzstelle gerne Reisen unternehmen. Ihre Versicherung gilt auch außerhalb Ihres Gastlandes (außer in Deutschland). Ihre Teilnahme am Nachbereitungsseminar ist durch das Jugendfreiwilligendienstegesetz vorgeschrieben. Sie müssen demnach nach Vollendung des Freiwilligendienstes nach Deutschland zurückkehren und können Ihren Aufenthalt nicht verlängern.
Wie viele Urlaubstage habe ich während meines Freiwilligendienstes im Gastland?
Bei einem Aufenthalt von 12 Monaten stehen Ihnen 26 Tage Urlaub zu, bei einem 6-monatigen Einsatz entsprechend 13 Tage. Den Urlaub nehmen Sie in Absprache mit Ihrer Einsatzstelle. Ihr Freiwilligendienst muss nach spätestens zwölf Monaten beendet werden. Die Seminartage in Deutschland und im Gastland sind obligatorischer Teil des Freiwilligendienstes.
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Allgemein
Wie ist der Zeitablauf des Freiwilligendienstes?
Hier sehen Sie zwei vereinfachte Ablaufbeispiele für die Ausreisen im Frühjahr oder im Herbst eines Jahres. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Musterabläufe handelt. Die exakten Daten können und werden immer wieder variieren.
Uns ist der Kontakt mit Ihnen sehr wichtig, deshalb werden Sie sowohl während der Bewerbungsphase als auch im Vorfeld Ihrer Ausreise in regelmäßigen Abständen von uns Nachricht erhalten.
Ausreise im Frühjahr
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2011 |
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April/ Mai |
Bewerbungsphase |
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August/ September |
Platzangebot |
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2012 |
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Februar/ März |
10-tägiges Vorbereitungsseminar |
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Im Anschluss |
Ausreise |
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Mai/ Juni |
Zwischenseminar in der Einsatzregion |
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August |
Nachbereitungsseminar (bei 6-monatigem Aufenthalt) |
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2013 |
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Februar/ März |
Nachbereitungsseminar (bei 12-monatigem Aufenthalt) |
Ausreise im Herbst
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2011 |
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November |
Bewerbungsphase |
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2012 |
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April/ Mai |
Platzangebot |
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September |
10-tägiges Vorbereitungsseminar |
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Im Anschluss |
Ausreise |
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November/ Dezember |
Zwischenseminar in der Einsatzregion |
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2013 |
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Februar |
Nachbereitungsseminar (bei 6-monatigem Aufenthalt) |
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August/ September |
Nachbereitungsseminar (bei 12-monatigem Aufenthalt) |
Wer sind meine Ansprechpartner?
Vor der Ausreise in Ihr Gastland ist die »kulturweit«-Koordinierungsstelle der Deutschen UNESCO-Kommission in Berlin für Sie und Ihre Angehörigen die Ansprechpartnerin für alle offenen Fragen. In der Einsatzstelle steht als Ansprechperson eine Mentorin oder ein Mentor zur Verfügung. Für allgemeine organisatorische Fragen während Ihres Dienstes können Sie sich an die »kulturweit« - Koordinierungsstelle in Berlin wenden. Sollte es zu Konflikten mit der Einsatzstelle selbst kommen und sich im Gespräch keine für beide Seiten befriedigende Lösung finden lassen, wird die Koordinierungsstelle vermittelnd auftreten. Außerdem ist das Berliner Büro jederzeit für Fragen Ihrer Eltern und Angehörigen ansprechbar, während Sie im Gastland sind.
Wird der Freiwilligendienst von den Hochschulen anerkannt?
Ein FSJ wird regulär als Wartesemester angerechnet und wird bei vielen Studiengängen als vorrangiges Auswahlkriterium angeführt. Ein Studienplatz, der vor oder während des FSJ zugewiesen wird, verschafft bei erneuter Bewerbung nach oder während des FSJ Vorrang vor anderen BewerberInnen (für denselben Studiengang). Es kann auch als Teil der Ausbildung angerechnet werden und muss dann vorher genau mit der jeweiligen Hochschule abgeklärt werden. In einigen Fällen rechnen Universitäten bei der Aufnahme bestimmter Studiengänge das FSJ als Praktikum an.
Kann ich vor Beendigung des Freiwilligendienstes nach Deutschland zurück?
Vor Beginn des Freiwilligendienstes legen Sie die Dauer des Aufenthalts in der Einsatzstelle fest (6 oder 12 Monate). Es ist vorgesehen, dass Sie diese Zeit auch im Einsatzland verbringen. Für einen Abbruch oder eine Verkürzung des Freiwilligendienstes von 12 auf 6 Monate müssen stichhaltige Gründe vorliegen.
Was ist, wenn ich krank werde?
Während Ihres Einsatzes mit »kulturweit« sind Sie umfangreich (auslands-)krankenversichert. In der Regel werden Erkrankungen vor Ort in Ihrem Gastland behandelt. Soweit von einem von der Versicherung bestellten Arzt oder einer Ärztin verordnet, ist die Rückführung nach Deutschland möglich.
An wen kann ich mich in einer Krise wenden?
Als Freiwillige sind Sie vor Ort eingebunden in das Netzwerk Ihrer Einsatzstelle. »kulturweit«-Freiwillige wenden sich in erster Linie an Menschen vor Ort, die die Situation oft sehr gut einschätzen können und entsprechend Hilfe leisten und Informationen vermitteln können. Die Deutsche UNESCO-Kommission nimmt zudem Kontakt mit Freiwilligen, Einsatzstellen und weiteren Ansprechpersonen in den Einsatzländern auf, um Sie gegebenenfalls unterstützen zu können. Alle Freiwilligen werden gebeten, sich aktiv an die DUK zu wenden, sobald sie sich in ihrem persönlichen Sicherheitsempfinden eingeschränkt fühlen.
Die Freiwilligen werden im Vorfeld darauf hingewiesen, sich in die Deutschenliste (ELEFAND) der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) einzutragen. Die Personen, die auf der Deutschenliste stehen, werden kontaktiert, wenn BürgerInnen mit deutscher Staatsangehörigkeit wegen hoher Sicherheitsgefahr nach Deutschland zurückgeführt werden müssen.
Im Rahmen des Vorbereitungsseminars werden mögliche Krisen und problematische Situationen diskutiert. Zugleich werden Sie im Vorfeld und während des Vorbereitungsseminars umfassend über ihre Ansprechpersonen in verschiedenen Notfällen informiert.
Werden wir weiterhin Kindergeld beziehen können?
Die Freiwilligen sind nicht berufstätig sondern nehmen an einem Freiwilligen Sozialen Jahr teil. Dieses ist in Bezug auf Kindergeld und Kinderfreibeträge (Steuerrecht) gleichbedeutend mit den Zeiten der Schul- und Berufsausbildung; sie werden also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.
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