FAQ für Interessierte

FAQ FÜR INTERESSIERTE - ÜBERSICHT

 

ANERKENNUNG FSJ/ZIVILDIENST

Kann ich den Freiwilligendienst als Alternative zum Zivildienst ableisten?
Wird der Freiwilligendienst von den Hochschulen anerkannt?

 

BEWERBUNG

Welche Kriterien muss ich für eine Bewerbung erfüllen?
Welche Staatsbürgerschaft muss ich haben um an »kulturweit« teilnehmen zu können?
Welche weiteren Sprachen außer Deutsch muss ich beherrschen?
Welchen Schulabschluss benötige ich, um teilnehmen zu können?
Wie alt muss ich sein, um mich bewerben zu können?
Wie oft kann ich am Programm teilnehmen?
Wie werden die Bewerbungen beurteilt?

 

EINSATZSTELLE

Werde ich während meines Freiwilligendienstes Reisen im Gastland unternehmen können?
Wie viele Urlaubstage habe ich während meines Freiwilligendienstes im Gastland?
In welchen Ländern kann ich meinen Freiwilligendienst leisten?
Welche Einsatzstellen stehen zur Verfügung?
Werde ich für meine Arbeit im Gastland bezahlt?
Was werden meine Aufgaben als Freiwillige bzw. Freiwilliger sein?
Welche Unterstützung kann ich von meiner Einsatzstelle erwarten?
Wie viele Freiwillige können in einer Einsatzstelle untergebracht werden?
Ist eine Verlängerung über die 12 Monate hinaus möglich?

 

GENERELLES

Wer sind meine Ansprechpartner?
Was geschieht im Falle eines Konflikts zwischen mir und der Einsatzstelle?
Kann ich vor Beendigung des Freiwilligendienstes nach Deutschland zurück?
Was ist, wenn ich krank werde?
Wer hilft mir, wenn ich im Ausland in Not gerate?

 

KOST UND LOGIS

Wer kümmert sich um meine Unterkunft im Gastland?

 

KOSTEN

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wie viel Geld kostet es mich als Freiwilliger, für ein Jahr ins Ausland zu gehen?
Was muss ich für die Teilnahme an »kulturweit« bezahlen?
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung seitens »kulturweit«?
Werden wir weiterhin Kindergeld beziehen können?

 

SEMINARE

Wer organisiert den Sprachkurs und das Zwischenseminar im Gastland?
Wer organisiert die Seminare in Deutschland?

 

VERSICHERUNGEN

Wer kümmert sich um meine Versicherung?
Wie werde ich versichert sein?

 

VORBEREITUNGEN

Wer bezahlt den Hin- und Rückflug in mein Gastland?
Wer kümmert sich um das Flugticket ins Gastland?
Wer kümmert sich um mein Visum?

 

ZEITABLAUF

Wie ist der Zeitablauf des Freiwilligendienstes?
Wie lange wird der Freiwilligendienst dauern?
Welche Seminare werde ich wann und wie besuchen?
Was passiert nach einer erfolgreichen Bewerbung?

 

 

FAQ FÜR INTERESSIERTE - IM DETAIL


ANERKENNUNG FSJ/ZIVILDIENST

Kann ich den Freiwilligendienst als Alternative zum Zivildienst ableisten?

Ja. Sie müssen zuvor gemustert worden sein und eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorlegen. Der Freiwilligendienst wird als Freiwilliges Soziales Jahr nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und somit als FSJ im Ausland absolviert. Nach §14c Zivildienstgesetz (ZDG) werden Sie nach Ableistung eines zwölfmonatigen Einsatzes mit »kulturweit« nicht zum Zivildienst herangezogen.

Wird der Freiwilligendienst von den Hochschulen anerkannt?

Ein FSJ wird regulär als Wartesemester angerechnet und wird bei vielen Studiengängen als nachrangiges Auswahlkriterium angeführt. Ein Studienplatz, der vor oder während des FSJ zugewiesen wird, verschafft bei erneuter Bewerbung nach oder während des FSJ Vorrang vor anderen BewerberInnen (für denselben Studiengang). Es kann auch als Teil der Ausbildung angerechnet werden und muss dann vorher genau mit der jeweiligen Hochschule abgeklärt werden. In einigen Fällen rechnen Universitäten bei der Aufnahme bestimmter Studiengänge das FSJ als Praktikum an.

 

BEWERBUNG

Welche Kriterien muss ich für eine Bewerbung erfüllen?

Sie müssen während des gesamten Freiwilligendienstes (dies beinhaltet auch das Vorbereitungsseminar zu Beginn und das Auswertungsseminar ganz am Schluss) mindestens 18 Jahre alt sind und das Alter von 26 Jahren nicht überschreiten. Sie müssen über Abitur (bzw. Hochschulzugangsberechtigung) oder einen Haupt- oder Realschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Ausbildung verfügen. Sie sollten deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatbürgerin sein und/oder Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Konkret bedeutet dies, dass Sie in der Lage sein sollten, ein aktuelles Bild von Deutschland an Dritte zu vermitteln. Dabei sind Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau in Wort und Schrift eine Voraussetzung. Gute Englisch-Kenntnisse und Grundkenntnis einer im Zielland gesprochenen Sprache sind vorteilhaft.

Sie müssen über die gesundheitlichen und persönlichen Voraussetzungen für einen Freiwilligeneinsatz verfügen (persönliche Reife, interkulturelle Offenheit und Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, analytische Fähigkeiten, Interesse an kultur- und bildungspolitischem Engagement, Anpassungsfähigkeit an andere Lebensumstände) und erkennen lassen, dass Sie ernsthaft gewillt sind, den Freiwilligendienst vollständig zu absolvieren.

Welche Staatsbürgerschaft muss ich haben um an »kulturweit« teilnehmen zu können?

Wichtig ist, dass Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland ist und Sie in der Lage sind, ein aktuelles Bild von Deutschland an Dritte zu vermitteln. Daher können sich neben deutschen Staatsangehörigen auch junge Menschen bewerben, die zwar keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, deren Lebensmittelpunkt aber in Deutschland liegt.

Teilnehmenden, die nicht Deutsche sind, können deutsche Auslandsvertretungen keine konsularische Hilfe leisten. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an die zuständige Vertretung des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen.

Welche weiteren Sprachen außer Deutsch muss ich beherrschen?

Grundkenntnisse einer im Zielland gesprochenen Sprache sowie gute Englisch-Kenntnisse sind vorteilhaft. Zu Beginn des Freiwilligendienstes werden Sie einen Sprachkurs in der landesüblichen Sprache absolvieren.

Welchen Schulabschluss benötige ich, um teilnehmen zu können?

Sie müssen über Abitur (bzw. Hochschulzugangsberechtigung) oder einen Haupt- oder Realschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, zum Beispiel einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Schreinerlehre, verfügen.

Wie alt muss ich sein, um mich bewerben zu können?

Sie können an »kulturweit« teilnehmen, wenn Sie während des gesamten Freiwilligendienstes (dies beinhaltet auch das Vorbereitungsseminar zu Beginn und das Auswertungsseminar ganz am Schluss) mindestens 18 Jahre alt sind und das Alter von 26 Jahren nicht überschreiten. Wir sind bei diesen Vorgaben gebunden an das Jugendfreiwilligendienstegesetz und haben daher leider keinen flexiblen Handlungsspielraum.

Wie oft kann ich am Programm teilnehmen?

In der Regel ist nur eine einmalige Teilnahme vorgesehen, um möglichst vielen Bewerbern und Bewerberinnen eine Teilnahme am internationalen Freiwilligendienst zu ermöglichen. Nach dem JFDG ist nur möglich, ein FSJ im Ausland mit einer Höchstdauer von 12 Monaten zu absolvieren. Zwei mal ein FSJ zu absolvieren ist nur mit Unterbrechungen möglich (z. B. 2 x 6 Monate) und darf nicht länger als 1 Jahr dauern.

Wie werden die Bewerbungen beurteilt?

Zum einen nach formalen Kriterien:

Sie müssen während des gesamten Freiwilligendienstes (dies beinhaltet auch das Vorbereitungsseminar zu Beginn und das Auswertungsseminar ganz am Schluss) mindestens 18 Jahre alt sind und das Alter von 26 Jahren nicht überschreiten. Sie müssen über Abitur oder einen Haupt- oder Realschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Ausbildung verfügen.

Sie sollten die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben und/oder Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.

Voraussetzung sind Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau in Wort und Schrift. Englisch-Kenntnis, und gute Grundkenntnisse einer im Zielland gesprochenen Sprache sind vorteilhaft.

Sie müssen über die gesundheitlichen und persönlichen Voraussetzungen für einen Freiwilligeneinsatz verfügen (persönliche Reife, interkulturelle Offenheit und Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, analytische Fähigkeiten, Interesse an kultur- und bildungspolitischem Engagement, Anpassungsfähigkeit an andere Lebensumstände) und erkennen lassen, dass Sie ernsthaft gewillt sind, den Freiwilligendienst vollständig zu absolvieren.

Zum anderen liegt es an den gewünschten Profilen der ausführenden Institutionen, ob Ihre Wünsche und Fähigkeiten passend sind.

 

EINSATZSTELLE

Werde ich während meines Freiwilligendienstes Reisen im Gastland unternehmen können?

Während eines 12-monatigen Aufenthalts stehen Ihnen 26 Tage Urlaub zu. In diesem Umfang können Sie in Absprache mit der Einsatzstelle gerne Reisen unternehmen. Ihre Versicherung gilt auch außerhalb Ihres Gastlandes (außer in Deutschland). Ihre Teilnahme am Rückkehrerseminar ist durch das Jugendfreiwilligendienstegesetz vorgeschrieben. Sie kehren also nach Vollendung des Freiwilligendienstes nach Deutschland zurück und können Ihren Aufenthalt nicht verlängern.

Wie viele Urlaubstage habe ich während meines Freiwilligendienstes im Gastland?

Bei einem Aufenthalt von 12 Monaten stehen Ihnen 26 Tage Urlaub zu, bei einem 6-monatigen Einsatz entsprechend 13 Tage. Den Urlaub nehmen Sie in Absprache mit Ihrer Einsatzstelle. Ihr Freiwilligendienst muss nach spätestens zwölf Monaten beendet werden. Die Seminartage in Deutschland und im Gastland sind obligatorischer Teil des Freiwilligendienstes.

In welchen Ländern kann ich meinen Freiwilligendienst leisten?

In allen sogenannten Entwicklungsländern und Ländern Mittel- und Südosteuropas, deren Sicherheitslage eine Entsendung zulässt und in denen unsere Partnerorganisationen Einsatzstellen anbieten. Eine aktuelle Liste mit allen Einsatzländern finden Sie hier.

Welche Einsatzstellen stehen zur Verfügung?

Die Anzahl und die Art der Stellen unterscheiden sich von Jahr zu Jahr. Generell stehen Einsatzstellen z.B. in Schulen, Informationszentren, Bibliotheken und anderen Einrichtungen zur Verfügung. Sie könnten in einer Schule helfen, ein Orchester aufzubauen oder den Schulhof umzugestalten. Es ist auch möglich, Projektwochen, Feste und Klassenfahrten mitzuorganisieren und durchzuführen. Einiges ist möglich und vieles abhängig von der eigenen Initiative und den persönlichen Fähigkeiten.

Werde ich für meine Arbeit im Gastland bezahlt?

Es wird kein Lohn oder Gehalt für Ihren Freiwilligeneinsatz gezahlt. Sie werden ein Taschengeld von 150,- €/Monat erhalten.

Was werden meine Aufgaben als Freiwillige bzw. Freiwilliger sein?

Das hängt von der Einsatzstelle ab. Es handelt sich um einen kulturellen Freiwilligendienst in Institutionen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und deren einheimische Partner, wie z.B. einer deutschen Schule im Ausland oder einem Goethe-Institut. Sie werden der Einsatzstelle bei alltäglichen Aufgaben helfen und je nach Möglichkeit und Engagement kleine Projekte durchführen können.

Mögliche Aufgabenbereiche in Schulen könnten sein:

  • Hausaufgabenbetreuung
  • Schultheater
  • Unterstützung des schulischen Angebotes
  • Computer-Projekte
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterrichtsassistenz
  • Öko-Projekte
  • Bibliotheksarbeit

In Ihrer Bewerbung können Sie Präferenzen für Ihre Einsatzregion und -stelle angeben, die im Rahmen des Möglichen berücksichtigt werden. »kulturweit« wird aufgrund Ihres Profils eine passende Einsatzstelle für Sie suchen. Seien Sie offen für Weltregionen und Einsatzstellen, die eventuell nicht von Anfang an Ihren Wünschen entsprechen.

Welche Unterstützung kann ich von meiner Einsatzstelle erwarten?

Die Einsatzstelle wird Sie bei Visaanträgen mit Einladungsbriefen etc. unterstützen, kümmern müssen Sie sich um Ihr Visum jedoch selbst. Vor Ort werden Sie eine Ansprechperson haben. Diese wird Ihnen bei allgemeinen Fragen und Problemen zur Seite stehen. Außerdem wird die Einsatzstelle Sie zum Beispiel bei der Suche nach einer Unterkunft und einem geeigneten Sprachkurs unterstützen.

Wie viele Freiwillige können in einer Einsatzstelle untergebracht werden?

Die Anzahl der Plätze ist abhängig von der Anzahl der sinnvoll zu beschäftigenden Personen innerhalb der Einsatzstelle.

Ist eine Verlängerung über die 12 Monate hinaus möglich?

Nein, da das Jugendfreiwilligendienstegesetz ein Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland nur bis zu 12 Monaten vorsieht und Ihre Teilnahme am Rückkehrerseminar vorgeschrieben ist.

 

GENERELLES

Wer sind meine Ansprechpartner?

Vor der Ausreise in Ihr Gastland ist die Kopfstelle in Berlin für Sie und Ihre Angehörigen die Ansprechpartnerin für alle offenen Fragen. In der Einsatzstelle steht als Ansprechperson ein Mentor oder eine Mentorin zur Verfügung. Für allgemeine organisatorische Fragen können Sie sich an die Kopfstelle in Berlin wenden. Sollte es zu Konflikten mit der Einsatzstelle selbst kommen und sich im Gespräch keine für beide Seiten befriedigende Lösung finden lassen, tritt die Kopfstelle als Mediatorin auf. Außerdem ist die Kopfstelle jederzeit für Fragen Ihrer Eltern und Angehörigen ansprechbar, während Sie im Gastland sind.

Was geschieht im Falle eines Konflikts zwischen mir und der Einsatzstelle?

Die Kopfstelle der Deutschen UNESCO-Kommission und ihre Partnerorganisationen bemühen sich selbstverständlich die Platzierung der Freiwilligen so zu gestalten, dass Einsatzstelle und Freiwillige so gut wie möglich zusammenpassen. Sollte es dennoch zu unüberbrückbaren Schwierigkeiten kommen und vor Ort keine Lösung gefunden werden, steht das Team der Kopfstelle als Mediatorin zur Verfügung.

Kann ich vor Beendigung des Freiwilligendienstes nach Deutschland zurück?

Vor Beginn des Freiwilligendienstes legen Sie die Dauer des Aufenthalts in der Einsatzstelle fest (6 oder 12 Monate). Es ist vorgesehen, dass Sie diese Zeit auch im Einsatzland verbringen. Für einen Abbruch des Freiwilligendienstes müssen stichhaltige Gründe vorliegen, z.B. die Sicherheitslage in einem Einsatzland oder ein Krankheitsfall, in dem ein behandelnder Arzt oder eine Ärztin zur Heimreise rät.

Was ist, wenn ich krank werde?

Von Deutschland aus wird für Sie eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. In der Regel werden Erkrankungen vor Ort in Ihrem Gastland behandelt. Soweit von einem von der Versicherung bestellten Arzt oder einer Ärztin verordnet, ist die Rückführung nach Deutschland möglich.

Wer hilft mir, wenn ich im Ausland in Not gerate?

Die jeweilige deutsche Auslandsvertretung kann Deutschen und ihren in Haushaltsgemeinschaft lebenden nichtdeutschen Angehörigen auf der Grundlage des Konsulargesetzes in Notlagen Hilfe leisten, wenn diese auf andere Weise nicht behoben werden kann. Es ist deshalb besonders wichtig, dass Sie selbst entsprechende Vorsorge treffen, um auftretende Notlagen aus eigener Kraft zu lösen. Dazu gehören insbesondere Vorkehrungen, um sich im Bedarfsfall kurzfristig aus Deutschland finanzielle Mittel anweisen zu lassen.
Die Deutsche UNESCO-Kommission als Trägerin wird für Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die Deckung für Notfallmaßnahmen und nötige Behandlungen einschließlich stationärer Krankenhausaufenthalte im Aufenthaltsland sicherstellt. Darüber hinaus wird für Sie eine Rückholversicherung abgeschlossen, die auch medizinische Rettungstransporte umfasst.
Allgemeine Hinweise

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/04/Hilfe/Notfallhilfe_Seite.html

Damit Sie im Krisenfall in Hilfsmaßnahmen der Auslandsvertretungen einbezogen werden können, sollten Sie sich nach der Ankunft umgehend in die Krisenvorsorgeliste der örtlich zuständigen Auslandsvertretung eintragen. Hinweise hierzu und zur Online-Registrierung finden Sie unter http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/01/ELEFAND.html

 

KOST UND LOGIS

Wer kümmert sich um meine Unterkunft im Gastland?

Sie als Freiwilliger bzw. Freiwillige sind für Ihre Unterkunft selbst verantwortlich. Die Einsatzstellen stehen Ihnen bei der Suche unterstützend zur Seite. Dies kann die Unterbringung für die ersten Wochen, Vermittlung in eine Gastfamilie oder Hilfe bei der Suche bedeuten. Dies sollten Sie vorher mit der Einsatzstelle klären. Für Essen und Unterkunft erhalten Sie einen Zuschuss von 200,- €/Monat.

 

KOSTEN

Welche Kosten kommen auf mich zu?

»kulturweit« zahlt Ihnen einen Zuschuss zum internationalen Flugticket für An- und Abreise ins Gastland sowie für Kost und Logis. Des Weiteren werden von »kulturweit« verschiedene Versicherungen (Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie Sozialversicherungen) und ein Taschengeld gezahlt.

Die Kosten des Visums für das jeweilige Gastland müssen von Ihnen getragen werden. Weitere Kosten sind die Reisekosten zum Vorbereitungsseminar in der Nähe von Berlin und Ausgaben, welche die Zuschüsse und das Taschengeld (zusammen monatlich 350,- €) überschreiten. Der Zuschuss zu dem Flugticket wird Ihnen 6 Monate nach Ihrer Ausreise auf ein deutsches Konto überwiesen.

Wie viel Geld kostet es mich als Freiwilliger, für ein Jahr ins Ausland zu gehen?

Die Reisekosten zu den Vor- und Nachbereitungsseminaren in der Nähe von Berlin, sowie Ausgaben vor Ort, die die Zuschüsse für Kost und Logis und das Taschengeld (zusammen monatlich 350,- €) überschreiten, sind von Ihnen selbst zu tragen. Der Zuschuss zum Flugticket in das Einsatzland wird Ihnen 6 Monate nach Ihrer Ausreise ins Gastland auf ein deutsches Konto überwiesen. Wie ausreichend die Zuschüsse sind, ist abhängig von den Lebenshaltungskosten vor Ort und Ihren persönlichen Gewohnheiten. In vielen Ländern des afrikanischen, asiatischen oder lateinamerikanischen Kontinents sind 350€ im Monat finanziell sehr weitreichend, aber hier gibt es natürlich große regionale Unterschiede.

 

Was muss ich für die Teilnahme an »kulturweit« bezahlen?

Für die Teilnahme an »kulturweit« wird keine Teilnahmegebühr erhoben.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung seitens »kulturweit«?

Zuschuss zu den internationalen Reisekosten

Zuschuss zu Kost und Logis: 200,- €/Monat

Taschengeld: 150,- €/Monat

 

Werden wir weiterhin Kindergeld beziehen können?

Die Freiwilligen sind nicht berufstätig, sondern nehmen an einem Freiwilligen Sozialen Jahr teil. Dieses ist in Bezug auf Kindergeld und Kinderfreibeträge (Steuerrecht) gleichbedeutend mit den Zeiten der Schul- und Berufsausbildung; sie werden also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.

 

SEMINARE

Wer organisiert die Seminare in Deutschland?

Vorbereitungs- und Auswertungsseminar in Deutschland werden von »kulturweit« organisiert.

Wer organisiert den Sprachkurs und das Zwischenseminar im Gastland?

Der Sprachkurs wird von Ihnen mit Unterstützung Ihrer Einsatzstelle direkt vor Ort organisiert. Das Zwischenseminar wird nach ungefähr der Hälfte der Zeit Ihres Freiwilligendienstes vom Team von »kulturweit« von Berlin aus organisiert.

 

VERSICHERUNGEN

Wer kümmert sich um meine Versicherung?

»kulturweit« kümmert sich um die Anmeldung und Bezahlung der Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie der Sozialversicherungen in Deutschland. Sie müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland anmelden und die Detailinformationen an das Team von »kulturweit« weiterleiten. Die Beiträge werden dann von »kulturweit« übernommen und direkt bezahlt.

Wie werde ich versichert sein?

Sie sind über »kulturweit« umfassend versichert. Dazu gehören eine Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie die Sozialversicherungen in Deutschland.

 

VORBEREITUNGEN

Wer bezahlt den Hin- und Rückflug in mein Gastland?

Der Zuschuss zu den Flugkosten wird Ihnen 6 Monate nach Ihrer Ausreise von »kulturweit« auf ein deutsches Konto überwiesen.

Wer kümmert sich um das Flugticket ins Gastland?

Sie sind für die Organisation und den Kauf des internationalen Flugtickets für Ihre Hin- und Rückreise verantwortlich. Der Zuschuss zu den Flugkosten wird Ihnen 6 Monate nach Ihrer Ausreise von »kulturweit« auf ein deutsches Konto überwiesen.

 

Wer kümmert sich um mein Visum?

Sie als Freiwilliger oder Freiwillige kümmern sich selbst um Ihr Visum. Das Team der Kopfstelle der Deutschen UNESCO-Kommission wird Ihnen alle wichtigen Informationen zur Beantragung Ihres Visums zukommen lassen und Sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Die Einsatzstellen werden Sie gegebenenfalls in Form eines Einladungsschreibens oder ähnlichem unterstützen. Bei der Beschaffung von z.B dem Einladungsschreiben wird Ihnen von der Kopfstelle geholfen.

Die Kosten für das Visum müssen von Ihnen getragen werden.

  • Kümmern Sie sich bitte umgehend nach der Platzzusage um die Beantragung Ihres Visums!
  • Bitte beachten Sie, dass ein Touristenvisum in der Regel nicht ausreichend ist.
  • Bedenken Sie, dass Sie zur Antragstellung im Besitz eines gültigen Reisepasses sein müssen.
  • Bitte beachten Sie auch die Gültigkeit Ihres Reisepasses. Dieser muss bis mindestens sechs Monate nach Ihrer Rückkehr gültig sein. Wenn Sie also im September 2010 nach Deutschland zurückkommen, muss Ihr Pass ein Gültigkeitsdatum bis mindestens März 2011 haben.

 

 

ZEITABLAUF

Wie ist der Zeitablauf des Freiwilligendienstes?

Hier sehen Sie ein Beispiel für einen 12-monatigen Einsatz. Wenn Sie sich für eine Ausreise im September 2010 interessieren, wissen Sie spätestens Anfang Mai 2010, ob und welcher Einsatzstellenplatz Ihnen angeboten werden kann.

Sollten Sie sich für eine Dienstdauer von 6 Monaten entscheiden, verändert sich an den Bewerbungs- und Ausreisedaten nichts. Das Datum Ihres Zwischen- und Auswertungsseminars wird entsprechend angepasst.

Ausreise März 2010

  • 01.08.2009 Beginn der offiziellen Bewerbungsphase für den Freiwilligendienst »kulturweit«

  • 31.08.2009 Ende der offiziellen Bewerbungsphase für den Freiwilligendienst »kulturweit«

  • 30.09.2009 Vorgeprüfte Bewerbungsunterlagen gehen an die einzelnen Partnerorganisationen

  • 01.10.2009 Erste Rückmeldungen bzgl. des Bewerberstatus werden per E-Mail an alle BewerberInnen verschickt

  • 02.12.2009 Verschickung der Platzangebote (inkl. Visa-, Impf- und Fluginfos) an die BewerberInnen

  • 10.12.2009 Fristende für Annahme oder Ablehnung eines Platzes durch BewerberInnen

  • 24.02.-05.03.2010 Vorbereitungsseminar für die TeilnehmerInnen

  • 06.-10.03.2010 Ausreise der Freiwilligengruppe

  • 19.-23.08.2010 Auswertungsseminar in Deutschland nach 6-monatigem Aufenthalt

  • 19.-23.02.2011 Auswertungsseminar in Deutschland nach 12-monatigem Aufenthalt

Ausreise September 2010

  • 01.10.2009 Beginn der offiziellen Bewerbungsphase für den Freiwilligendienst »kulturweit«      
  • 31.10.2009 Ende der offiziellen Bewerbungsphase für den Freiwilligendienst »kulturweit«      
  • 15.12.2009 Vorgeprüfte Bewerbungsunterlagen gehen an die einzelnen Partnerorganisationen   
  • 15.12.2009 Erste Rückmeldungen bzgl. des Bewerberstatus werden per E-Mail an alle BewerberInnen verschickt      
  • 05.03.2010 Verschickung der Platzangebote (inkl. Visa-, Impf-und Fluginfos) an die BewerberInnen      
  • 19.03.2010 Fristende für Annahme oder Ablehnung eines Platzes durch BewerberInnen      
  • 06.09.-15.09.2010 Vorbereitungsseminar für die TeilnehmerInnen      
  • 15.-20.09.2010 Ausreise der Freiwilligengruppe      
  • 01.-05.03.2011 Rückkehrerseminar in Deutschland nach 6-monatigem Aufenthalt      
  • 01.-05.09.2011 Rückkehrerseminar in Deutschland nach 12-monatigem Aufenthalt

Wann kann ich ausreisen?

Eine Ausreise findet jedes jahr im September und im März statt. Leider können wir eine Ausreise zu einem anderen Zeitpunkt aus organisatorischen Gründen nicht ermöglichen. Alle Freiwilligen müssen innerhalb von fünf Tagen nach dem Vorbereitungsseminar ausreisen. Wir sind bei diesen Vorgaben gebunden an das Jugendfreiwilligendienstegesetz und haben daher leider keinen flexiblen Handlungsspielraum.

Wie lange wird der Freiwilligendienst dauern?

Sie können Ihren Freiwilligendienst 6 oder 12 Monate leisten. Für die Anerkennung als Ersatz für den Zivildienst muss der Aufenthalt jedoch 12 Monate betragen.

Welche Seminare werde ich wann und wie besuchen?

Ein 10-tägiges Vorbereitungsseminar (vor Antritt der Reise), einen mindestens 5-tägigen Sprachkurs zu Beginn des Auslandsaufenthalts und ein 5-tägiges Zwischenauswertungsseminar im Gastland nach ungefähr der Hälfte des Aufenthalts sowie ein 5-tägiges Auswertungsseminar im Anschluss an die Rückkehr nach Deutschland.

Was passiert nach einer erfolgreichen Bewerbung?

Nach der Platzierung in eine Einsatzstelle wird diese durch beide Seiten (Freiwillige und Einsatzstelle) bestätigt. Es folgt die Teilnahme an einem 10-tätigen Vorbereitungsseminar, die Ausreise ins Gastland und der Freiwilligendienst (die Teilnahme an einem jeweils 5-tägigen Sprachkurs und dem Zwischenseminar im Gastland sind Pflicht), sowie ein 5-tägiges Nachbereitungsseminar. Nach Beendigung des Freiwilligendienstes gehören Sie zu den Alumni.