FAQ FÜR EINSATZSTELLEN - ÜBERSICHT
AUFGABEN DER EINSATZSTELLE
Welche Unterstützung soll es seitens der Einsatzstellen geben?
Welche verwaltungstechnischen Aufgaben kommen auf die Einsatzstellen zu?
Wie intensiv wird die Betreuung des/der Freiwilligen durch den Mentor/die Mentorin sein?
DIE FREIWILLIGEN
Wer kümmert sich um das Visum der Freiwilligen?
Wer wählt die Freiwilligen aus und welchen Einfluss auf die Auswahl werden die Einsatzstellen haben?
Wie wird ein reibungsloser Ablauf gewährleistet?
Wie viele Freiwillige können in einer Einsatzstelle tätig sein?
Wie werden die Freiwilligen während ihrer Zeit im Ausland betreut?
KOSTEN
Erhält der Mentor oder die Mentorin bei der Einsatzstelle finanzielle Unterstützung für die Betreuung?
In welcher Höhe können die Freiwilligen Zuschüsse erwarten?
Reicht die finanzielle Unterstützung aus Deutschland aus, um den Lebensunterhalt im Ausland zu finanzieren oder gibt es zusätzliche finanzielle Verpflichtungen für die Einsatzstelle?
Welche Kosten kommen auf die Einsatzstellen zu?
Wer trägt die Kosten für den Hin- und Rückflug?
Wie wird die Betreuung der Freiwilligen verrechnet?
ORGANISATION
Welche Länder kommen als Einsatzorte in Frage?
Wer organisiert die Seminare?
Wer übernimmt welche Planungs- und Koordinationsaufgaben?
RECHTLICHE ASPEKTE
Gibt es einen Versicherungsschutz für die Freiwilligen? Und wie wird dieser aussehen?
Wer ist Vertragspartner bei einer Vermittlung?
Wie ist das Arbeitsrechtsverhältnis zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle?
Wie wird der Freiwilligendienst angerechnet?
FAQ FÜR EINSATZSTELLEN - IM DETAIL
AUFGABEN DER EINSATZSTELLE
Welche Unterstützung soll es seitens der Einsatzstellen geben?
Die Einsatzstellen sollten nach Möglichkeit helfen, für den Anfang eine gute, den allgemeinen Lebensumständen entsprechende Unterkunft zu finden. Den Freiwilligen wird angeraten sich auch mit eigenem Engagement um ihre Unterkunft zu kümmern.
Es findet bei Visafragen eine Unterstützung, zum Beispiel in Form eines Einladungsschreibens statt. Seitens der Einsatzstellen sollte den Freiwilligen bei Fragen und Sorgen ein Mentor oder eine Mentorin zur Seite stehen, der/die zu Beginn in die Einsatzstelle einführt, bei der Suche nach einem Sprachkurs hilft und bei Problemen des Alltags Ansprechpartner ist.
Welche verwaltungstechnischen Aufgaben kommen auf die Einsatzstellen zu?
Keine. Die Einsatzstellen sollen eine sinnvolle Aufgabe für die Freiwilligen und einen Mentor oder eine Mentorin bereitstellen.
Wie intensiv wird die Betreuung des/der Freiwilligen durch den Mentor/die Mentorin sein?
Die Freiwilligen sollten für die gesamte Zeit des Freiwilligendienstes die Möglichkeit haben, einen Mentor oder eine Mentorin bei Fragen und Sorgen anzusprechen. Zu Beginn wird die Betreuung intensiver sein. Dabei kann es sich um gemeinsame Behördengänge, Unterstützung bei der Suche nach einer Unterkunft, Tipps und Tricks für das Leben im Einsatzland etc. handeln.
DIE FREIWILLIGEN
Wer kümmert sich um das Visum der Freiwilligen?
Die Freiwilligen kümmern sich um ihr Visum selbst. Die Einsatzstellen werden gebeten, den Antrag auf ein Visum, gegebenenfalls in Form eines Einladungsschreibens oder ähnlichem, zu unterstützen. Sollte dies notwendig sein, wird die DUK-Kopfstelle die Einsatzstelle direkt darauf ansprechen.
Wer wählt die Freiwilligen aus und welchen Einfluss auf die Auswahl werden die Einsatzstellen haben?
Die Bewerber und Bewerberinnen werden von der Kopfstelle in enger Kooperation mit den Partnern, basierend auf den Stellenbeschreibungen der Einsatzstellen ausgewählt. Selbstverständlich werden die Einsatzstellen so eng wie möglich in die Auswahl der Freiwilligen einbezogen. Dies kann sich von Partner zu Partner unterscheiden.
Wie wird ein reibungsloser Ablauf gewährleistet?
Der Auswahlprozess wird von allen beteiligten Parteien (Kopfstelle, Einsatzstelle und Partnerorganisation) so gestaltet, dass Einsatzstellen und Freiwillige so gut wie möglich zueinander passen. Sollte es dennoch zu unüberbrückbaren Schwierigkeiten kommen, steht die Kopfstelle als Mediatorin zur Verfügung. Sollte dies nicht zu einer für alle beteiligten Seiten zufrieden stellenden Lösung führen, kann eventuell, soweit möglich, über einen Wechsel der Einsatzstelle oder einen Abbruch des Freiwilligendienstes nachgedacht werden.
Eine Vereinbarung über gegenseitige Erwartungen, Rechte und Pflichten zwischen der Einsatzstelle und den Freiwilligen ist unbedingt empfehlenswert. Die Kopfstelle in Berlin steht jederzeit für beide Seiten als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Wie viele Freiwillige können in einer Einsatzstelle tätig sein?
Die Anzahl der Einsatzplätze ist abhängig von der Anzahl der sinnvoll zu beschäftigenden Freiwilligen bei der Einsatzstelle vor Ort.
Wie werden die Freiwilligen während ihrer Zeit im Ausland betreut?
Vor Ort werden die Freiwilligen von den Einsatzstellen bzw. dem Mentor oder der Mentorin unterstützt. Die Kopfstelle in Berlin ist für die administrativen Aufgaben wie das Abschließen der Versicherungen oder die Überweisung des Taschengeldes zuständig.
KOSTEN
Erhält der Mentor oder die Mentorin bei der Einsatzstelle finanzielle Unterstützung für die Betreuung?
Der Mentor oder die Mentorin sollte von der Einsatzstelle gestellt werden und erhält keine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch das Programm.
Generell kommen keine finanziellen Belastungen auf die ausführenden Institutionen zu. Die Einsatzstelle kümmert sich aber um die Betreuung vor Ort und stellt den Freiwilligen einen Mentor oder eine Mentorin zur Seite.
In welcher Höhe können die Freiwilligen Zuschüsse erwarten?
Geplant ist ein Zuschuss für Kost und Logis von 200,- € zuzüglich 150,- € Taschengeld pro Monat. Im Taschengeld ist das Transportgeld vor Ort, zum obligatorischen Sprachkurs und zum Zwischenseminar inbegriffen.
Reicht die finanzielle Unterstützung aus Deutschland aus, um den Lebensunterhalt im Ausland zu finanzieren oder gibt es zusätzliche finanzielle Verpflichtungen für die Einsatzstelle?
Die Freiwilligen erhalten einen monatlichen Zuschuss von circa. 200,- € für Kost und Logis, sowie ein Taschengeld von 150,- €. Ideal wäre eine Unterbringung bei einer Gastfamilie oder in einem Wohnheim.
Generell kommen keine finanziellen Belastungen auf die Einsatzstellen zu. Sie kümmern sich um die Betreuung vor Ort und stellen einen Mentor oder eine Mentorin.
Welche Kosten kommen auf die Einsatzstellen zu?
Generell kommen keine finanziellen Belastungen auf die Einsatzstellen zu. Sie kümmern sich um die Betreuung vor Ort und stellen einen Mentor oder eine Mentorin.
Wer trägt die Kosten für den Hin- und Rückflug?
Die Freiwilligen kümmern sich um die Organisation und den Kauf der Flugtickets. Die dadurch entstehenden Kosten werden durch die Kopfstelle in Berlin 6 Monate nach Ausreise ins Gastland mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt.
Wie wird die Betreuung der Freiwilligen verrechnet?
Den Einsatzstellen entstehen keine Kosten. Anfallen wird die Betreuung der Freiwilligen durch einen Mentor oder eine Mentorin für die gesamte Zeit des Freiwilligendienstes.
ORGANISATION
Welche Länder kommen als Einsatzorte in Frage?
In allen sogenannten Entwicklungsländern und Staaten Mittel- und Südosteuropas, deren Sicherheitslage eine Entsendung zulässt und in denen unsere Partnerorganisationen Einsatzstellen anbieten.
Wer organisiert die Seminare?
Vorbereitungs- und Endauswertungsseminar in Deutschland werden von der Kopfstelle in Berlin organisiert. Die Zwischenseminare in den Einsatzorten und der Sprachkurs werden in Kooperation mit verschiedenen Partnern von der DUK-Kopfstelle und von den Einsatzstellen vor Ort organisiert.
Wer übernimmt welche Planungs- und Koordinationsaufgaben?
Die Kopfstelle in Berlin übernimmt einen Großteil der Koordinierungsaufgaben (Vor-, Zwischen- und Endauswertungsseminar). Die Organisation der Sprachkurse sollten die Freiwilligen mit Unterstützung der Einsatzstellen übernehmen.
RECHTLICHE ASPEKTE
Gibt es einen Versicherungsschutz für die Freiwilligen? Und wie wird dieser aussehen?
Die Freiwilligen sind über das Programm komplett abgesichert, dazu gehören Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie Sozialversicherungen in Deutschland. Die administrativen Aufgaben hierfür übernimmt die Kopfstelle in Berlin.
Wer ist Vertragspartner bei einer Vermittlung?
Es wird zwei verschiedene Vereinbarungen geben:
- Eine dreiseitige Vereinbarung zwischen Einsatzstelle, Freiwilligem und der Deutschen UNESCO-Kommission
- Eine zweiseitige Vereinbarung zwischen Partnerorganisation in Deutschland und der Deutschen UNESCO-Kommission
Wie ist das Arbeitsrechtsverhältnis zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle?
Es wird empfohlen, eine separate Vereinbarung zu treffen, in welcher die Rechte und Pflichten bezogen auf die Einsatzstelle und die dort anfallenden Tätigkeiten im Detail aufgeführt sind. Die Freiwilligen erhalten über das Programm ein Taschengeld und sollen nicht in einem „Arbeitsverhältnis“ mit der Einsatzstelle stehen, sind jedoch im abgesprochenen Rahmen weisungsgebunden.
Wie wird der Freiwilligendienst angerechnet?
Die Freiwilligen absolvieren ein Freiwilliges Soziales Jahr nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Dies wird auch als Zivildienst angerechnet. Es kann auch von Universitäten als Teil der Ausbildung angerechnet werden, muss jedoch vorher genau mit der jeweiligen Hochschule abgeklärt werden.



