Bewerbungsverfahren

Bis zu einer Ausreise mit »kulturweit« durchlaufen ihre Unterlagen verschiedene Auswahlstufen:


  • Bewerbung

Circa zehn bis zwölf Monate vor Ihrer geplanten Ausreise geht es bereits mit Ihrer Bewerbung los. In einem festgelegten Bewerbungszeitraum von vier Wochen können Sie sich über unser Onlineportal offiziell für Ihr FSJ im Ausland über den Freiwilligendienst »kulturweit« bewerben. Bewerbungen, die außerhalb der offiziellen Bewerbungsphase eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

  • Auswahlprozess

Das »kulturweit«-Team der Deutschen UNESCO-Kommission führt zunächst innerhalb von vier bzw. sechs Wochen eine Vorauswahl durch. Nach dieser ersten Auswahlphase erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber eine E-Mail zum Stand ihrer Bewerbung. Zu diesem Zeitpunkt werden Absagen bzw. positive Zwischenbescheide an die Bewerberinnen und Bewerber verschickt, die in der zweiten Phase des Auswahlprozesses berücksichtigt werden.

Anschließend werden die Bewerbungsunterlagen zur finalen Auswahl einer der »kulturweit«-Partnerorganisationen zur Verfügung gestellt. Nach zehn bzw. zwölf Wochen ist die Auswahl abgeschlossen.

  • Versand der Bewerbungsbescheide

Sobald die Auswahlphase durch die Partnerorganisationen abgeschlossen ist, erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber einen Bewerbungsbescheid per E-Mail. Zu diesem Zeitpunkt werden Zusagen, Absagen und Mitteilungen zum Nachrückverfahren verschickt.

Bewerberinnen und Bewerber, die einen Platzierungsvorschlag erhalten, haben circa eine Woche Zeit, sich für die Annahme oder Ablehnung des Platzierungsvorschlags zu entscheiden. Nicht angenommene Platzierungsangebote werden umgehend im Nachrückverfahren vergeben.

  • Nachrückverfahren

Wenn ein Platzierungsvorschlag abgelehnt wird, wird dieser Platz umgehend nachbesetzt. Um die Chancen im Nachrückverfahren so groß wie möglich zu halten, stehen die Bewerberinnen und Bewerber in der Regel nicht auf einer festen Position für eine bestimmte Einsatzstelle. Sie sind jedoch ausschließlich im Nachrückverfahren für die Partnerorganisation, der sie zugeordnet worden sind. Die Partnerorganisation wird von uns umgehend über jede Absage informiert und sichtet dann für die entsprechende Region alle Profile der Bewerberinnen und Bewerber, die sich im Nachrückverfahren befinden. Neben den Regionenpräferenzen werden auch die für die frei gewordene Einsatzstelle notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen überprüft.

Für den Fall, dass nicht direkt ein Nachrückplatz angeboten werden kann, behält das »kulturweit«-Team der Deutschen UNESCO-Kommission die Profile bis Ende Juli (für die Herbstausreise) bzw. Ende November (für die Frühjahrsausreise) im Nachrückverfahren. Hiermit wird den Bewerberinnen und Bewerbern die Chance auf Einsatzstellen geboten, die bis zu diesem Zeitpunkt in Einzelfällen doch wieder von den ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern abgesagt werden.