Voraussetzungen

»kulturweit«, der Freiwilligendienst des Auswärtigen Amts in Kooperation mit der Deutschen UNESCO-Kommission, ermöglicht jungen Menschen in Einrichtungen unserer Partnerorganisation aus der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik aktiv zu werden. Die Einsatzstellen befinden sich in sogenannten Entwicklungsländern und in Ländern Mittel- und Südosteuropas. Die Freiwilligen können ihren Dienst 6 oder 12 Monate leisten.

 

Wir bieten Ihnen:

  • Einen Freiwilligendienst in einer Einsatzstelle bei Partnerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik oder deren einheimischen Partnerorganisationen in sogenannten Entwicklungsländern und Ländern Mittel- und Südosteuropas
  • weitreichende finanzielle Zuschüsse
  • Die Anerkennung als Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland
  • Die Anerkennung als Zivildienstersatz

Wir erwarten von unseren Teilnehmern und Teilnehmerinnen:

Formale Voraussetzungen:

  • während des gesamten Freiwilligendienstes (inkl. Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminare) im Alter von mindestens 18 Jahren und höchstens 26 Jahren, d.h. Sie dürfen während des Aufenthaltes nicht 27 Jahre alt werden
  • Abitur (bzw. Hochschulzugangsberechtigung) oder
  • Haupt- oder Realschulabschluss zuzüglich einer abgeschlossenen Ausbildung
  • deutsche Staatsangehörigkeit und/oder Lebensmittelpunkt in Deutschland
  • Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau
  • gute Grundkenntnisse in der englischen und in einer im Zielland gesprochenen Sprache
  • eine für den Auslandsaufenthalt angemessene gute gesundheitliche Verfassung
  • wenn Sie bereits ein 12-monatiges Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz abgeleistet haben, können Sie leider kein weiteres FSJ ableisten.

Persönliche Voraussetzungen:

  • persönliche Reife
  • interkulturelle Offenheit und Kompetenz
  • Verantwortungsbewusstsein
  • analytische Fähigkeiten
  • Interesse an kultur- und bildungspolitischem Engagement
  • Anpassungsfähigkeit an andere Lebensumstände

Bitte prüfen Sie vor Ihrer Bewerbung, ob Ihr Reisepass bis 6 Monate nach der geplanten Rückkehr gültig ist. Beantragen Sie gegebenenfalls einen neuen. Zudem ist wichtig, dass Ihre Angaben zu Vor- und Nachname im Bewerbungsbogen mit den Angaben in Ihrem Reisepass übereinstimmen.

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