»kulturweit«, der Freiwilligendienst des Auswärtigen Amts in Kooperation mit der Deutschen UNESCO-Kommission, ermöglicht jungen Menschen in Einrichtungen unserer Partnerorganisation aus der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik aktiv zu werden. Die Einsatzstellen befinden sich in sogenannten Entwicklungsländern und in Ländern Mittel- und Südosteuropas. Die Freiwilligen können ihren Dienst 6 oder 12 Monate leisten.
Wir bieten Ihnen:
- Einen Freiwilligendienst in einer Einsatzstelle bei Partnerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik oder deren einheimischen Partnerorganisationen in sogenannten Entwicklungsländern und Ländern Mittel- und Südosteuropas
- weitreichende finanzielle Zuschüsse
- Die Anerkennung als Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland
- Die Anerkennung als Zivildienstersatz
Wir erwarten von unseren Teilnehmern und Teilnehmerinnen:
Formale Voraussetzungen:
- während des gesamten Freiwilligendienstes (inkl. Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminare) im Alter von mindestens 18 Jahren und höchstens 26 Jahren, d.h. Sie dürfen während des Aufenthaltes nicht 27 Jahre alt werden
- Abitur (bzw. Hochschulzugangsberechtigung) oder
- Haupt- oder Realschulabschluss zuzüglich einer abgeschlossenen Ausbildung
- deutsche Staatsangehörigkeit und/oder Lebensmittelpunkt in Deutschland
- Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau
- gute Grundkenntnisse in der englischen und in einer im Zielland gesprochenen Sprache
- eine für den Auslandsaufenthalt angemessene gute gesundheitliche Verfassung
- wenn Sie bereits ein 12-monatiges Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz abgeleistet haben, können Sie leider kein weiteres FSJ ableisten.
Persönliche Voraussetzungen:
- persönliche Reife
- interkulturelle Offenheit und Kompetenz
- Verantwortungsbewusstsein
- analytische Fähigkeiten
- Interesse an kultur- und bildungspolitischem Engagement
- Anpassungsfähigkeit an andere Lebensumstände
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Bewerbung, ob Ihr Reisepass bis 6 Monate nach der geplanten Rückkehr gültig ist. Beantragen Sie gegebenenfalls einen neuen. Zudem ist wichtig, dass Ihre Angaben zu Vor- und Nachname im Bewerbungsbogen mit den Angaben in Ihrem Reisepass übereinstimmen.
nach oben



