Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Ausland
Der Freiwilligendienst »kulturweit« basiert auf dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG). Alle »kulturweit« - Freiwilligen leisten deshalb ein FSJ im Ausland.
Die Tatsache, dass der Freiwilligendienst ein offizielles FSJ darstellt, bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Ihr Engagement verbessert beispielsweise Ihre Aussichten auf einen Studienplatz, da ein FSJ bei öffentlichen Universitäten oft als nachrangiges Auswahlkriterium bei der Studienplatzvergabe hinzu gezogen wird. Ebenso wird ein FSJ in vielen Fällen als Pflichtpraktikum angerechnet.
Die Dauer eines FSJ beträgt zwischen 6 und 18 Monaten, in Ausnahmefällen bis zu 24 Monaten. In unserem Programm können Sie das FSJ im Ausland für 6 oder 12 Monate absolvieren.
Die Deutsche UNESCO-Kommission als offizielle Trägerin bietet Ihnen gemäß dem Jugendfreiwilligendienstegesetz folgende Unterstützung:
- monatliches Taschengeld
- monatlicher Zuschuss zu Unterkunft und Verpflegung
- Übernahme der Auslandskrankenversicherung
- Übernahme der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
Während des FSJ im Ausland bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Der Träger, in unserem Falle die Deutsche UNESCO-Kommission, verpflichtet sich, für pädagogische Begleitseminare von insgesamt 25 Tagen während des Jahres Sorge zu tragen. Die Teilnahme an den Seminaren ist für alle Freiwilligen verpflichtend.
Für Kriegsdienstverweigerer: FSJ im Ausland als Alternative
Nach §14c des Zivildienstgesetzes werden anerkannte Kriegsdienstverweigerer nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland ableisten. Sie können Ihren kulturweit - Freiwilligendienst also auch alternativ zum Zivildienst ableisten. Die Dauer des Freiwilligendienstes beläuft sich in diesem Fall auf zwölf zusammenhängende Monate.
Folgende Kriterien müssen Sie erfüllen:
- Sie haben einen Musterungsbescheid mit dem Tauglichkeitsgrad T1 oder T2.
- Sie sind als Kriegsdienstverweigerer anerkannt.
- Sie haben bei Antritt des Dienstes das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Haben Sie bereits einen Einberufungsbescheid zur Ableistung des Zivildienstes erhalten, ist die Freistellung vom Zivildienst für die Ableistung eines FSJ grundsätzlich nicht mehr möglich.
nach oben



